Kann ich meinen Onlineshop temporär ohne UST-ID betreiben?
Guten Tag,
ich bin zurzeit dran einen Onlineshop zu eröffnen der Weltweit Kunden zum Shoppen einladen soll. Nun warte ich jedoch auf die UST-ID, die ich vom Finanzamt erhalte.
Muss ich bis zur veröffentlichung der Webseite auf die UST-ID warten, oder kann ich den Shop schon betreiben und nachträglich die ID ausweisen?
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Die Steuernummer braucht im Gegensatz zur UStID _nicht_ im Impressum angegeben werden - siehe: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/28401-ust-idnr-steuernummer-impressum.html
Es ist sogar gefährlich oder zumindest leichtsinnig, die Steuernummer anzugeben. Auch wenn die Finanzämter sich nicht so einfach ausfragen lassen, wie hier behauptet wird: http://existenzgruendung-berlin.info/2013/07/01/warum-im-impressum-keine-steuernummer-stehen-soll/ ... so tut man doch gut daran, die Steuernummer vertraulich oder sogar möglichst geheim zu halten.
In der Vergangenheit hätte ein Mitwettbewerber sogar in bloßer Kenntnis deiner Steuernummer eine falsche Voranmeldung abgeben können; das ist zwar seit Vergabe der Signaturschlüssel nicht mehr möglich, dennoch geht die Steuernummer eigentlich niemanden etwas an.
Die UStID hingegen musst du angeben, sobald du sie besitzt.
Heißt also, solange ich die USt-ID. noch nicht besitze (Diese aber schon beantragt habe), darf ich mit meinem Onlineshop loslegen laut dem ersten Link. Richtig?
Vielen dank!
Die USt-ID bekommst Du vom Zentralamt für Steuern.
Und natürlich darfst Du Deinen Onlineshop einfach nur mit Deiner Steuernummer im Impressum betreiben.
Die USt-ID brauchen sowieso nicht Deine Kunden, sondern Deine Lieferanten im Ausland.