Folgende Frage habe ich.
Nehmen wir an, ich wurde mit Diagnose A vom 01.01. bis 15.01. krankgeschrieben.
Am 13.01. gehe ich dann genesen von Diagnose A nochmal zum Arzt wegen Diagnose B. Dieser schreibt mich dann mit einer Erstbeschreibung für Diagnose B am 13.01. krank, also noch vor Ablauf von Diagnose A.
Die Diagnosen sind zwei verschiedene, dies belegt auch die neue Erstbescheinigung, also keine Folgebescheinigung, sowie zwei verschiedene Diagnoseschlüssel.
Als ich die Unterlagen der Krankenkasse zum Krankengeld bekommen habe, stand oben "Krank geschrieben seit 01.01. (Diagnose A). Daraufhin rief ich bei der Krankenkasse an um denen mitzuteilen, dass ja eigentlich Diagnose B für das Krankengeld zählt, da Diagnose A und B nichts miteinander zu tun haben.
Die Dame am Telefon erklärte mir, dass dies nicht ausschlaggebend wäre, da ich für einen weiteren Beginn der Lohnfortzahlung nicht schon am 13.01. sondern erst am 15.01. zum Arzt gehen dürfte um einen "Cut" zwischen den beiden Krankheiten zu machen.
Jetzt traue ich der Dame nicht ganz, denn meinen Informationen zu Folge müsste doch bei einer neuen Diagnose der 6 Wochen Zeitraum erneut beginnen oder?
Die können doch nicht von mir verlangen, dass ich mit meinen Leiden bis zum 15. warte, nur damit ich keine finanziellen Einbußen habe ? Ich wäre sehr dankbar über Hilfe von euch.
"Asche auf mein Haupt" 🧐 Sorry, hatte deine Antwort nicht im Blick 😏
Doppelt hält bekanntlich besser ‼️