Untervermietung Stellplatz?
Ich darf mit Genehmigung meiner Vermieterin meinen Stellplatz untervermieten. Er kostet 60€.
Darf ich/man ihn auch mit einem etwas höheren Preis weitervermieten?
Danke für eine kurze rechtliche Info.
2 Antworten
Unabhängig davon, was Du zahlen musst, kannst Du einen Mietpreis in beliebiger Höhe verlangen - solange Du jemand findest, der ihn zahlt.
Musst aber immer damit rechnen, dass sich Garagenmieter bei einem zufälligen Treffen in der Garage gegenseitig fragen, was sie an Miete zahlen müssen.
Wenn Du mit der Untervermietung der Garage einen Gewinn erzielst, kommen evtl. noch steuerrechtliche Fragen ins Spiel.
Für eine Untervermietung ohne Gewinn fand ich das hier:
https://www.finanzfrage.net/frage/untervermietete-garage-in-der-steuererklaerung-angeben
Und für einen geringen Gewinn gilt evtl. die 410,- Euro-Grenze.