Unterschrift Wohnungskauf für eine andere Person?

3 Antworten

Die Unterschrift beim Notar ist noch möglich als "Vertreter ohne Vollmacht".

Aber dann ist es auch schon vorbei, denn der Kauf ist erst mal "schwebend unwirksam", bis ihn entweder der Vertretene nachträglich genehmigt oder dem Vertreter eine entsprechende Vollmacht gibt.

Näheres dazu hier:

https://www.bermpohl-immobilien.de/notartermin-mit-vollmachtsloser-vertretung-und-nachgenehmigung/

Sobald der Kredit bei der Bank beantragt wird und bei der Prüfung des Kaufvertrages wird diese Situation festgestellt, dann verlangt auch die Bank eine rechtssichere Klärung.

Also Verkäufer würde ich da beim Notar stehen lassen. Denn ich verkaufe nur an den Käufer. Alles andere dauert nur länger.

Und die Bank wird das Geld erst auszahlen wenn der Käufer unterschrieben hat. Denn auch nur dann kann die EIntragung erfolgen.

Natürlch alles nur wenn du mit Vollmacht handelst.

Auf eigenem Namen geht gar nicht.

Absurder Gedanke. Geht gar nicht.

Käufer ist der im Notarvertrag angegebene Käufer. Dessen Ausweis wird vom Notar geprüft und der muss unterschreiben. Es darf (bis auf notarielle Vollmachten) keinen Unterschied zwischen dem im Vertrag angegebenen und demjenigen geben, der den Vertrag unterschreibt.

Der Bekannte bekommt auch keinen Kredit auf eine Immobilie, die jemand anderen gehört. Wenn der Bekannte auf dei Immobilie etwas zahlt, handelt es sich um eine schenkungsteuerpflichtige Schenkung (an dich).

Geht also gar nicht und die absurde Idee riecht auch noch nach Geldwäsche.

Wenn sich der Käufer nur den Weg und die Zeit sparen will, gibt es Lösugnen. Aber natürlich keine, ohne dass auch er zu einem Notar geht.


aloha8833 
Beitragsersteller
 09.11.2018, 08:44

Okay, dass reicht mir schon vollkommen als Antwort, ich danke vielmals!
Dann werde ich diesen Gedanken gleich wieder vergessen und ihm dankend absagen ;)