Betriebswohnung - wer zahlt GEZ-Gebühren?
Mein Bruder bewohnt während der Woche ein möblierte Betriebswohnung seines Arbeitgebers zusammen mit einem Kollegen. Wer muß in diesem Fall die GEZ-Gebühren zahlen? Im Mietvertrag ist dazu nichts geregelt.
3 Antworten
Die GEZ-Gebühren werden nicht im Mietvertrag geregelt, sondern im Staatsvertrag und derjenige, der ein Gerät zum Empfang bereithält, muß zahlen, egal ob defekt oder funktionsfähig oder genutzt oder ungenutzt.
Zahlt er für die Wohnung? Wem gehört der TV? Ist der Fernseher gestellt und gehört zur Wohnung hat der Vermieter die GEZ zu zahlen wie bei Pensionen und Hotels und Arztpraxen oder mit dem Radio bei Firmenwagen. Da muss der Arbeitgeber zahlen.
Es kommt nicht darauf, wem der Fernseher gehört, sondern wer ihn besitzt, das seid Ihr zwei, denn er ist Euch 'dauerhaft' zur Verfügung gestellt worden.
Auch wenn es sich um eine Betriebswohnung handelt, in der Ihr aus einem speziellen Grund wohnt bzw. wohnen dürft, handelt es sich um eine Privatwohnung, für jeden von Euch ist das wie eine Zweitwohnung zu sehen.
Der Fernseher ist natürlich auch in dieser Zweitwohnung gebührenpflichtig. Der Arbeitgeber kann das zwar übernehmen, muß er aber nicht. Das ist also Vereinbarungssache. Wenn er also die Rundfunkgebühren offensichtlich nicht für Euch bezahlt - im Zweifel müßt Ihr ihn fragen und sinnvollerweise einen Nachweis verlangen - seid Ihr selbst anmeldepflichtig. Ihr könnt wählen, wer von Euch beiden die Anmeldung übernimmt. Damit ist die Gebührenpflicht für die Wohnung erfüllt. Ihr müßt Euch dann nur noch untereinander einigen, um die Gebühren zu teilen. Alles klar?