Unterhaltzahlungen?
Hallo, mein Ex-Mann hat 2015 Privatinsolvenz beantragt und hat bis Februar 2020 mehr oder weniger pünktlich Unterhalt bezahlt. Nun ist der Fall so, das er seit Anfang Januar krankgeschrieben ist, somit seit März kein Geld mehr vom Arbeitgeber sondern Krankengeld bekommt. Er meint aufgrunddessen, er müsse seitdem nur die Hälfte bezahlen oder bis dato monatelang garnichts, da er ja nur Krankengeld bekommt. Meine Tochter, die bei mir lebt, ist jetzt 19 Jahre alt. Kann sie sich wegen Unterhaltsvorschuss noch an Jugendamt wenden oder fällt diese Option wegen ihrer Volljährigkeit weg?
3 Antworten
Er meint aufgrunddessen, er müsse seitdem nur die Hälfte bezahlen oder bis dato monatelang garnichts, da er ja nur Krankengeld bekommt. Meine Tochter, die bei mir lebt, ist jetzt 19 Jahre alt.
Und da irrt er sich ..... die Schuldenspirale "dreht" sich. Um eine Verringerung seiner Unterhaltszahlung zu erlangen, hätte er die Herabsetzung der Unterhaltssumme beantragen müssen.
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht seit vollendetem 18. Lebensjahr nicht mehr.
Ab Volljährigkeit werden übrigens beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Falls es zu einer Einkommensüberprüfung kommt, dann müsstest auch du dein Einkommen offenlegen und der Unterhaltsanspruch wird dann nach Einkommen gequotelt.
Krankengeld ändert da allerdings m.W. nichts, da vom eigentlichen Einkommen ausgegangen wird.
Wie du dich nachher dann mit deiner Tochter einigst, ist eure Sache.
Was macht denn deine Tochter aktuell. Geht sie noch zur Schule / Studium? Oder geht sie schon einer beruflichen Ausbildung nach?
Diese Einkommensüberprüfung dauert übrigens schon seit März 2020. Ich habe alles bei seinem Anwalt eingereicht aber der meldet sich nicht bei uns. Ich denke, das der Anwalt den Unterhalt berechnet hat und meinem Exmann irgendwann darüber informiert hat, was er zu bezahlen hat. Bin mir nicht sicher, das dieser auch meine Tochter darüber informiert, das sie den Anwalt ja nicht beauftragt hat. Was die Zahlungsmoral von meinem Exmann angeht, würde ich sagen, er hat längst Bescheid bekommen, aber es interessiert ihn einfach nicht.
Sie war bisher Schülerin und beginnt August eine schulische Ausbildung
Lass den Anspruch durch das Jugendamt prüfen. Die werden ihn anschreiben und um die Einkommensnachweise/-verhältnisse fragen, um den Unterhalt dann festsetzen zu können.
Da bleibt dann wohl nur der Weg zum Anwalt für meine Tochter,