Verletztengeld der BG weiter nach Renteneintritt?

3 Antworten

Das Verletztengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten.

Da du keine Ersatz brauchst wenn du das Orginal (Rente) bekommst, gibts nicht mehr.

Hallo,

Ja, zurücknehmen oder ändern, solange geht nur, solange er noch keinen Rentenbescheid erhalten hat.


michaelp1982 
Beitragsersteller
 01.10.2019, 06:21

Ist das sicher? Kann man den Rentenantrag einfach so zurücknehmen?

Einen Rentenantrag kann man solange zurücknehmen, solange der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist. Rechtskräftig ist der Bescheid einen Monat nach Zugang (nicht nach Rentenbeginn o. ä.).

In der Tat hätte das Verletztengeld weitergezahlt werden müssen, solange der Anspruch noch nicht erschöpft ist und weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht.

Das tragische ist, dass das Verletztengeld auch die Rente erhöht hätte. Hier empfiehlt es sich immer, sich vorher beraten zu lassen, da man oft mehrere hundert oder tausend Euro weniger haben kann.