Verletztengeld der BG weiter nach Renteneintritt?
Guten Tag,
ein Bekannter hat sich vor ca. 1 Jahr im September 2018 beim Arbeiten schwer verbrannt und ist seitdem krankgeschrieben. Er bekommt Verletztengeld der BG.
Am 01. Oktober 2019 geht er offiziell in Rente. Er hat pünktlich 3 Monate vorher den Rentenantrag gestellt. Mit Renteneintritt will die BG natürlich nicht mehr das Verletztengeld bezahlen. Die Krankheit wird noch mindestens 6 Monate bestehen (Haut wird bald transplantiert).
Frage nun: hätte er den Rentenantrag nicht eingereicht, würde er dann das Verletztengeld einfach weiter bekommen? Falls ja, kann man den Rentenantrag wieder zurückziehen?
Vielen Dank
3 Antworten
Das Verletztengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten.
Da du keine Ersatz brauchst wenn du das Orginal (Rente) bekommst, gibts nicht mehr.
Hallo,
Ja, zurücknehmen oder ändern, solange geht nur, solange er noch keinen Rentenbescheid erhalten hat.
Ist das sicher? Kann man den Rentenantrag einfach so zurücknehmen?
Einen Rentenantrag kann man solange zurücknehmen, solange der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist. Rechtskräftig ist der Bescheid einen Monat nach Zugang (nicht nach Rentenbeginn o. ä.).
In der Tat hätte das Verletztengeld weitergezahlt werden müssen, solange der Anspruch noch nicht erschöpft ist und weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht.
Das tragische ist, dass das Verletztengeld auch die Rente erhöht hätte. Hier empfiehlt es sich immer, sich vorher beraten zu lassen, da man oft mehrere hundert oder tausend Euro weniger haben kann.