Unterhalt bei getrennt lebenden Rentnern im Pflegefall

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Es stellt sich nun die Frage nach dem Status. Sind sie geschieden, so wird der Ex Gatte nicht über den Unterhalt hinaus belangt werden. Sind sie verheiratet, so wird zunächs das verfügbare eigene Vermögen zur Deckung der Pflegekosten herangezogen. Reicht dieses nicht aus, werden die Kinder bzw. Verwandten zur Deckung herangezogen. Erst wenn dann keine "Masse" vorhanden ist, springt das Sozialamt ein. Sollte das Sozialamt einspringen, so sind die Forderung des Sozialamtes vorrangig vor dem Ehegattenunterhalt. In dem fall bleibt der Dame nur ein Antrag auf Grundsicherung. Sollte genug Masse vorhanden sein, und das Sozialamt nicht einspringen, so sind die Unterhaltsforderungen und die Forderungen für das Pflegeheim gleichrangig zu behandeln.


laurie 
Beitragsersteller
 20.06.2011, 18:49

Hallo alfalfa, du scheinst dich auf diesem Gebiet gut auszukennen und der Frau bleibt dann wohl tatsächlich nur der Antrag auf Grundsicherung, da ihr Mann zwar eine gute Rente, aber ansonsten kein Vermögen hat. Traurig, aber wohl nicht zu ändern. Danke für deine kompetente und prompte Antwort, Gruß Laurie

Wenn das Paar nachwievor verheiratet ist, getrennt lebend ist nur für die Steuer wichtig, hat die Frau natürlich ihren Unterhaltsanspruch. Die Ehe ist durch das GG geschützt !

Folge : das Sozialamt wird eingeschaltet, und bei den Kindern wird Elternunterhalt eingefordert.


laurie 
Beitragsersteller
 20.06.2011, 18:54

Hallo gtbasket, das mit dem bestehend bleibenden Unterhaltsanspruch haben wir auch gedacht, aber nach der Antwort von alfalfa sieht die Realität wegen der nicht vorhandenen Masse wohl anders aus. Trotzdem danke für deine schnelle Anwort. Gruß Laurie