Bekomme ich alle Kosten, die ich seit der Trennung in das Haus gesteckt habe, bei der Ausbezahlung positiv angerechnet?
Bin seit 5 Jahren getrennt, seit 3 Jahren geschieden. Bezahle alle Hauskosten (Kreditabtrag, Reparaturen, Gemeindeabgaben, Gas) allein. Der Ex bezahlt für das Haus keinen Cent, da er Unterhalt bezahlt. Es sind Umbaumaßnahmen fällig (Dämmung des Dachs, Schimmelbeseitigung). Außenanlage, Garage, Mauer soll gebaut werden. Meine Frage: Werden mir die Kosten seit der Trennung, oder insbesondere seit der Scheidung, die ich in das Haus - es ist zu 1/2 vermietet - gesteckt habe, wenigstens positiv angerechnet. Sodass sie bei einer Auszahlung von meinem zu zahlenden Betrag abgezogen werden? Bitte helfen Sie mir. Mit freundlichen Grüßen Frau M.
1 Antwort
Es fehlen hat ein paar Angaben: wie sind die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch eingetragen und wer hat den Kreditvertrag unterzeichnet?
Was hat Dein Anwalt bei der Scheidung bezüglich des Hauses mit der Gegenseite vereinbart?
Wie hat sich die Bank bezüglich des Kredits nach der Scheidung verhalten?
Wer kassiert die Mieteinnahmen?
In der Regel können Instandhaltungsmaßnahmen ja nur nach Zustimmung beider Eigentümer in Angriff genommen werden. Was habt Ihr diesbezüglich vereinbart? Möglicherweise steigerst Du durch diese Maßnahmen den Wert der Immobilie ohne daß Du angemessen dafür abgegolten wirst.