Ex Freundin hat alleiniges Sorgerecht am Amtsgericht bekommen durch Kommunikationsverweigerung, im was kann ich tun?
Hallo, meine ex Freundin hat durch Kommunikationsverweigerung das alleinige Sorgerecht am Amtsgericht bekommen, im Entschluss stand da keine Wertschätzung der Eltern untereinander besteht hat der Gutachter geschrieben das es besser ist das dass Sorgerecht bei der Mutter alleine bleibt. In allen Briefen ihres Anwalts behalten meine ex sowie auch im Gutachten das sie nicht mit mir sprechen könnte und wolle ! Ich habe alles probiert mit ihr wenn es um das Kind geht eine normale Beziehung aufzubauen, ob Termine bei Jugendamt oder Beratungsstellen für getrennt lebende noch andere Gesprächrunden. Alle abgelehnt durch sie oder diese Verfahrendbeistand, die sie in allen Fragen unterstützt, sollte zwar neutral sein aber in Rinteln ist das leider nicht so.
Jetzt meine Frage, was kann ich noch tun, mir gehen langsam die Ideen und Mittel aus, hole mittlerweile mein Kind alle zwei Wochen bei ihrem neuen Lebensgefährten ab und fahre 350km zurück und Sonntags das gleiche wieder. Bin ohne halbes Sorgerecht dieser Frau und ihren Launen auf gedeih und verderben ausgeliefert, hab keine Informationen oder mit Sprache. Das ist rechtens ???
Kann da jemand was zu sagen?
2 Antworten
Das hättest du VOR dem Urteil tun müssen. Du hattest Gelegenheit, dich in der üblichen Anhörung dazu zu äußern. Das hast du vermutlich nicht getan. Jetzt ist das Urteil gefällt. Deine Einsicht kommt somit zu spät.
Danke für die Antwort,
habe ich im Gericht bei einer Anhörung angesprochen. Fand kein Gehör.