Unter 18 rechnung stellen?
Darf ich unter 18 eine rechnung schreiben, wenn ich in 2 monaten 18 werde und auf der rechnung steht als ust id: folgt noch & ich rückwirkend einfach mein gewerbe anmelde? Geht ja bis zu 3 Monaten oder?
sobald das gewerbe angemeldet ist kann ich dem kunden ja einfach eine rechnung mit ust id nachschicken.
lösungen?
gewerbe wird direkt mit 18 angemeldet.
2 Antworten
Eine Rechnung kannst Du nicht schreiben, denn Du bist als Minderjähriger nicht geschäftsfähig. Ein Gewerbe dafür hast Du auch noch nicht. Die rückwirkende Anmeldung in eine Zeit der Minderjährigkeit hinein ist auch nicht sinnvoll, denn siehe oben.
Kurz vor Weihnachten und der Volljährigkeit jetzt noch eine gerichtliche Ausnahmeregelung zu erwirken, wäre auch ziemlich illusorisch.
Daher würde ich der Einfachheit halber folgendes vorschlagen:
- Du bereitest den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vor (Beginn der Tätigkeit ist Dein 18. Geburtstag).
- Du bereitest die Gewerbeanmeldung vor (Beginn der Tätigkeit ist Dein 18. Geburtstag).
- Die Rechnungen stellst Du in 2024 auf Deinen 18. Geburtstag aus. Kunden freuen sich normalerweise, wenn sie erst später zahlen müssen.
- Deine Eltern bestätigen schriftlich, dass Du als Minderjähriger an diesen Aufträgen auch schon vor Deinem 18. Geburtstag arbeiten darfst (ich hoffe, es handelt sich um eine Dienstleistung, nicht um Warenlieferungen).
Der Punkt ist nämlich der: Du kannst durchaus (mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten) Leistungen als Minderjähriger (wie in einem Ferienjob) erbringen, Du kannst nur nicht als Unternehmer handeln. Sollte aus Deiner Tätigkeit eine Haftung für Mängel folgen oder eine Verpflichtung, Steuern zu zahlen, so wären Deine Eltern in der Pflicht. Arbeitest Du allerdings jetzt und wirst erst mit dem 18. Geburtstag vergütet, so ist dies Umsatz in 2024 und der geht dann auf Dein Konto (literally).
Bei Warenlieferungen wird es schwieriger, denn die Waren sollten wahrscheinlich noch in 2023 geliefert werden. Das ist zwar rechtlich dann unsauber, aber Deine folgenden Handlungen mit Eintritt der Volljährigkeit, die das Geschäft offiziell beginnen, würden ja die bisherigen Verpflichtungen bestätigen und damit den Fehler heilen. Du solltest dann auf ein milde gestimmtes Finanzamt hoffen.
Lösung:
Ganz einfach, warte ab, bist Du volljährig bist.
Habe aber 3 Kunden die mir jeweils 5.000€ bezahlen. Will die 15k nicht liegen lassen