Hallo an alle,
Es geht um einen Betrugsversuch. Die Vorabinfo ist wichtig!
Ich kaufte am 28. Februar von meinem Automechaniker ein Auto mit 1 Jahr TÜV für 1000 € und meldete es wenige Tage später auf mich um. Danach fuhr ich einen Monat fast nicht mit dem Auto, denn am Tag der Ummeldung wurden mir am Nachmittag vier Zähne gezogen. Ich fuhr nur zwei weitere Male die kurze Strecke zum Zahnarzt und zurück, denn es gab die Komplikationen, dass Knochensplitter ins Zahnfleisch eingedrungen waren, was Schmerzen verursachte.
1 Monat später, am 9. April, fuhr ich 10 km in die nächste Stadt und blieb dort mit einem Getriebeschaden liegen. Das Auto wurde vom ADAC abgeschleppt - zunächst zu mir nach Haus.
Ich informierte meinen Automechaniker per SMS über den Schaden, er teilte mit, er sei in Urlaub.
Er würde sich am Montag melden, was er aber nicht tat.
Ein ADAC Sachverständiger kam und begutachtete das Auto. Er stellte fest, dass die Schraube, die das Getriebe fest hält, schräg eingedreht worden war und nur zur Hälfte. So war zwangsläufig, dass ein Schaden bald eintreten musste. Es darf sogar von einer Schädigungsabsicht ausgegangen werden!
Das war das dritte Auto, dass ich von meinem Automechaniker gekauft hatte, bei dem kurz nach dem Kauf ein erheblicher Schaden auftrat und das liegen blieb. Die ersten Male hielt ich das noch für einen dummen Zufall, nun aber nicht mehr.
Ich ließ das Auto in einer anderen Werkstatt reparieren. Anschließend verkaufte ich es mit erheblichem Verlust.
Der Automechaniker sah das Auto in einem Inserat im Internet. Er tauchte an einem Sonntagabend am 21.4. überraschend auf dem Gehöft, wo ich wohne, mit seinem Bruder auf und wollte das Auto wegnehmen. Vorher kündigte er seine Absicht dreist per SMS an und behauptete, ich würde ihm noch 500 € schulden und es sei "mit seinem Anwalt und der Polizei abgesprochen".
Ich war gerade draußen am Auto Waschen und konnte den Diebstahl gerade noch verhindern, indem ich laut um Hilfe schrie.
Als ein Auto in der Nähe erschien, hauten die beiden ab.
Vorher drückte der Automechaniker mir einen Kaufvertrag in die Hand, der höchst merkwürdig ist.
Darin steht der Kaufpreis von 1000 € für ein: Unfallauto, bedingt fahrbereit, verbraucht Kühlerwasser, Motorschaden, Getriebeproblem, sonstige Mängel.
Weiter heißt es im Vertrag, es seien 500 € angezahlt.! Punkt und Ausrufezeichen hinter dem Satz.
Restbetrag bis 21.4. (ein Sonntag) zu entrichten, bei Nichteinhaltung wird das Fahrzeug ohne Vorankündigung wieder abgeholt.
Der Vertrag ist nur in Kopie. Meine Unterschrift ist meine Handschrift vom original Vertrag, der Rest nicht.
Den echten Vertrag, den ich im Büro des Automechanikers unterschrieb, habe ich nicht erhalten. Wie ich am Anfang schrieb, war der Mann "mein Automechaniker", von dem ich dachte, dass eine Vertrauensbasis zwischen uns besteht.
Als ich mich vom Schrecken erholt hatte, fuhr ich zur Polizei und erstattete Anzeige wegen Betrugsversuch und Urkundenfälschung.
Die Polizeibeamtin stellte fest, dass ein erheblicher Unterschied beim Kilometerstand zu dem, der im Vertrag steht. Es ist eine Differenz von 2000 km! Die Polizeibeamtin machte ein Foto vom km-Stand.
Wenn also die Angabe im Vertrag stimmen würde, bedeutet das, dass ich 2000 km vom 28. Februar bis zum 21. April hätte verfahren müssen - obwohl mir Anfang März vier Zähne gezogen wurden und noch dazu Komplikationen auftraten, sodass ich zwei weitere Male zum Zahnarzt musste zu Nachoperationen.
1 1/2 Monate später erhielt ich ein Schreiben von einem Mann, der eine Vollmacht beilegt vom Automechaniker.
Er verlangt von mir 500 €, die ich dem Automechaniker angeblich schulden würde. Falls ich nicht zahle, würde er Klage erheben und Strafanzeige wegen Betrug gegen mich erstatten.
Er wirft mir vor, das Vertrauen vom Automechaniker missbraucht zu haben. Ich hätte "im Vertrauen auf ihn das Auto nebst Papieren zum Zulassen mitgenommen."
Dem Brief liegt eine Vollmacht bei vom Automechaniker. In der Vollmacht heißt es, die Vertretung sei kostenfrei.
Der Briefkopf stammt von keinem Rechtsanwalt mit Zulassung, sondern er trägt die Überschrift "Volljurist - Justiziar".
2 Fragen an euch:
1.) Ist es zulässig, jemanden rechtlich zu vertreten mit diesen zwei Bezeichnungen?
2.) Was empfehlt ihr mir, als Nächstes zu tun?
Vielen Dank für eure Mühe beim Lesen und viele Grüße an alle!
Woody333