Werkstattbindung bei der Allianz?
Hallo, ich bin seit 25Jahren bei der Allianz. Irgendwann vor Jahren hab ich einen Vertrag mit Werkstattbindung abgeschlossen weil die mir angebotene Partnerwerkstatt nur ca 6 Kilometer vom Wohnort und fußwegig zum Arbeitsort ist. So bin ich da nun schon 15 Jahre und zufrieden.
Bisher habe ich alle Schäden am Mini Cooper selbst bezahlt.Nun vor einer Woche fuhr mir ein anderes Fahrzeug beim Ausparken die Frontschürze ab.Hab dies bei der Polizei und bei Allianz gemeldet und bin in meine Werkstatt gefahren. (bis jetzt hält die Schürze noch) Dort erfuhr ich dass diese nicht mehr Partnerwerkstatt von meiner Versicherung ist. !!!???
Jetzt soll ich einen Strafbeitrag von 20% bezahlen wenn ich dort den Wagen reparieren lasse.
Von mir erwartet man eine Informationspflicht und wie sieht es da bei der Verpflichtung der Versicherung aus? Hätte man mich schon in der Vergangenheit darüber informiert dann hätte ich darauf reagieren können, z.B. Änderung des Vertrages oder der Werkstatt. Nein die Allianz ließ mich ins offene Messer laufen.
Es geht mir hier auch ums Prinzip !
Gruß aus Berlin
2 Antworten
Dort erfuhr ich dass diese nicht mehr Partnerwerkstatt von meiner Versicherung ist. !!!???
Warum lässt du den Wagen denn dort reparieren, wenn du das erfahren hast? Normalerweise legt die Versicherung im Schadensfall fest, welche Werkstatt man aufsuchen soll. Und diese Weisung sollte man erstmal abwarten. Die Werkstattbindung bedeutet ja nicht an eine bestimmte Werkstatt gebunden zu sein, sondern eben an die Vertragspartner der Versicherung. Die hätte viel zu tun, jeden Kunden über Wechsel von Vertragspartnern zu informieren. Die jetzige Vorgehensweise wird sicherlich in den Versicherungsbedingungen auch so geregelt sein. Bei meiner Versicherung wird das Fahrzeug bei mir abgeholt, ich bekomme ein Ersatzfahrzeug und um die Reparatur in der Vertragswerkstatt kümmert sich komplett die Versicherung.
Dann müsste man über den Wechsel einer jeden Vertragspartnerwerkstatt informieren… Bei einer so großen Versicherung passiert das ggf sogar mehrmals täglich. Hast du eine Ahnung wie viele Emails du dann bekommen hättest? Die Versicherung ist nicht verpflichtet darüber zu informieren, weil sie normalerweise die Werkstatt vorgibt. Egal ob du dort gerne hinmöchtest, weil sie für dich gut zu erreichen ist, oder nicht. Für dich war jetzt dieser eine Wechsel aus persönlichen Gründen relevant. Aber die Vorgehensweise ist eben nun mal nicht, dass der Kunde sich in seine Werkstatt begibt, die vor Jahren mal Vertragspartner war und dann die Reparatur beauftragt, obwohl man über den Wechsel von der Werkstatt informiert wurde. Die Versicherung gewährt dir einen Betragsrabatt aufgrund der Werkstattbindung. Du hältst dich nicht an die zugrundeliegenden Bedingungen und beschwerst dich, dass du jetzt den gewährten Rabatt nicht bekommst bzw. der dir jetzt wieder in Rechnung gestellt wird?
Sorry, das ist so nicht richtig. Ich hab die Reparatur beauftragt obwohl ich über den Wechsel informiert war. Ich bin in die Werkstatt die mir vor Jahren von der Versicherung vorgeschlagen wurde und aufgrund dieser ich diesen Vertrag abgeschlossen hatte. Es war somit Bestandteil des Vertrages.
Schreibfehler von mir !!! — ich hab die Reparatur beauftragt weil ich nichts vom Wechsel wusste!
Wem sollst du denn die 20% bezahlen? Du schreibst doch, das DIR jemand die Frontschürze beschädigt hat. Also bist du der Geschädigte. Ich komm da jetzt logisch nicht ganz mit. Wo ist mein Denkfehler?
Ich vermute aufgrund der Schilderung einen Parkplatzschaden mit Fahrerflucht. Wenn das jetzt über die Vollkasko reguliert werden soll, und die Versicherungsbedingungen mit der Werkstattbindung nicht eingehalten wurden, dann übernimmt die Versicherung 20% der Kosten nicht.
Jeden Kunden zu informieren über den Vertragspartnerwechsel dürfte ja wohl in der heutigen Zeit der Computer nicht mehr das Problem sein.