Unfall mit Dienstwagen auf privater Fahrt?
Ich bin am Montag mit meinem Dienstfahrzeug (1%-Regelung) verunfallt. Der Wagen ist Totalschaden. Im Internet habe ich nun recherchiert, dass der Arbeitnehmer die Reparaturkosten als geldwerten Vorteil versteuern muss, wenn der Arbeitgeber den Schaden bezahlt. Da es sich um einen Totalschaden handelt, liegt der Aufwand bei rund 40000 Euro. Muss ich hierfür tatsächlich geldwerten Vorteil bezahlen? Werden also die 40000 Euro auf mein normales Brutto aufgeschlagen, versteuert und netto wieder abgezogen? Oder wie errechnet sich das, falls das überhaupt der Fall ist? Welche Möglichkeiten habe ich ansonsten, diese Fahrt als Dienstfahrt zu zu deklarieren(Montag war Feiertag)? Kommt höhere Gewalt in Frage bei regennasser Fahrbahn und auf der Straße verlegten Straßenbahnschienen?
3 Antworten
seht auch hier:
" Nicht jeder Firmenwagen ist umfassend versichert. Handelt es sich um eine Dienstfahrt, muss der Arbeitgeber bei fehlendem Versicherungsschutz für alle Unfallkosten aufkommen. Bei einer privaten Nutzung des Firmenwagens trägt der Arbeitnehmer das Unfall- und Kostenrisiko.
Trostpflaster: Das Finanzamt unterstellt bei Dienstwagen eine Versicherung mit 1.000 Euro Selbstbehalt und wendet die Bagatellregelung an. So lässt sich ein zusätzlicher geldwerter Vorteil vermeiden."
Quelle: http://www.daily-paragraph.de/author/kanzlei
unter "Versicherungslücke" zu finden !)
recherchiert, dass der Arbeitnehmer die Reparaturkosten als geldwerten Vorteil versteuern muss
Es wäre ganz nett, die Quelle dieser Aussage zu kennen.
Mit den im EStG vorgesehenen Dingen sind alle Vorteile erfasst, die bei einem Dienstwagen zu versteuern sind. Mehr gibt es nicht.
Es wäre eine äußerst zweifelhafte Regelung, einen geldwerten Vorteil vorzusehen, wenn es überhaupt keinen Vorteil gibt, den Nutzen aus der Reparatur bzw. dem Ersatz hat schließlich der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer.
Es gibt tatsächlich so etwas (BFH, 24.5.2007, VI R 73/05). Es geht dabei darum, dass der Verzicht auf Schadenersatz einen geldwerten Vorteil darstellt.
Nach Deiner Schilderung hast Du aber nur leichte Fahrlässigkeit gezeigt, insoweit hätte der Arbeitgeber gar keinen Anspruch.
Außerdem wären die ganzen 40 000€ ein unangemessen hoher Schadensersatz, den Du ebenfalls nicht leisten müsstest.
P.S. gefunden hier: https://www.wirtschaftswissen.de/finanzen-steuern/steuerrecht/firmenwagen/firmenwagen-unfaelle-mit-firmenwagen-wer-haftet/
Kläre doch erst einmal wie das Fahrzeug versichert war - in der Regel werden Firmenfahrzeuge solange sie neuwertig sind Vollkasko versichert - dann handelt es sich doch nur noch um die Selbstbeteiligungskosten.
Ja, ich kann mir auch eigentlich nicht vorstellen, dass die Reparaturkosten bei einer Privatfahrt dem Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil zu besteuern sind.
Hier ist der Auszug daraus: http://www.handelsblatt.com/auto/ratgeber-service/firmenwagen-fiskus-kassiert-bei-privaten-unfaellen-mit/4579328.html
Das verunsichert mich doch jetzt sehr, da das Auto Totalschaden ist.