Unfall mit Dienstwagen auf privater Fahrt?

3 Antworten

 seht auch hier:

" Nicht jeder Firmenwagen ist umfassend versichert. Handelt es sich um eine Dienstfahrt, muss der Arbeitgeber bei fehlendem Versicherungsschutz für alle Unfallkosten aufkommen. Bei einer privaten Nutzung des Firmenwagens trägt der Arbeitnehmer das Unfall- und Kostenrisiko. 

Trostpflaster: Das Finanzamt unterstellt bei Dienstwagen eine Versicherung mit 1.000 Euro Selbstbehalt und wendet die Bagatellregelung an. So lässt sich ein zusätzlicher geldwerter Vorteil vermeiden."

Quelle:     http://www.daily-paragraph.de/author/kanzlei

unter "Versicherungslücke" zu finden !)


recherchiert, dass der Arbeitnehmer die Reparaturkosten als geldwerten Vorteil versteuern muss

Es wäre ganz nett, die Quelle dieser Aussage zu kennen.

Mit den im EStG vorgesehenen Dingen sind alle Vorteile erfasst, die bei einem Dienstwagen zu versteuern sind. Mehr gibt es nicht.

Es wäre eine äußerst zweifelhafte Regelung, einen geldwerten Vorteil vorzusehen, wenn es überhaupt keinen Vorteil gibt, den Nutzen aus der Reparatur bzw. dem Ersatz hat schließlich der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer.


MarcRo 
Beitragsersteller
 06.10.2016, 19:38

Ja, ich kann mir auch eigentlich nicht vorstellen, dass die Reparaturkosten bei einer Privatfahrt dem Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil zu besteuern sind.

Hier ist der Auszug daraus: http://www.handelsblatt.com/auto/ratgeber-service/firmenwagen-fiskus-kassiert-bei-privaten-unfaellen-mit/4579328.html

Das verunsichert mich doch jetzt sehr, da das Auto Totalschaden ist.

Mikkey  06.10.2016, 20:16
@MarcRo

Es gibt tatsächlich so etwas (BFH, 24.5.2007, VI R 73/05). Es geht dabei darum, dass der Verzicht auf Schadenersatz einen geldwerten Vorteil darstellt.

Nach Deiner Schilderung hast Du aber nur leichte Fahrlässigkeit gezeigt, insoweit hätte der Arbeitgeber gar keinen Anspruch.

Außerdem wären die ganzen 40 000€ ein unangemessen hoher Schadensersatz, den Du ebenfalls nicht leisten müsstest.

P.S. gefunden hier: https://www.wirtschaftswissen.de/finanzen-steuern/steuerrecht/firmenwagen/firmenwagen-unfaelle-mit-firmenwagen-wer-haftet/

Kläre doch erst einmal wie das Fahrzeug versichert war - in der Regel werden Firmenfahrzeuge solange sie neuwertig sind Vollkasko versichert - dann handelt es sich doch nur noch um die Selbstbeteiligungskosten.