die Grenze liegt bei 17.500 Euro. Wer mehr hatte im Vorjahr, der ist kein KU mehr.

Das mit dem 50 tEuro ist eine Zahl, die greift, wenn du den Umsatz abschätzen sollst.

Ich würde generell überlegen, ob das mit dem KU so sinnvoll ist. Für die Kunden wird es egal sein, du kannst Vorsteuer geltend machen bei den Ausgaben.

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du setzt das an, was der Wahrheit entspricht. Wer würde dir denn glauben, dass du jeden Tag von M nach FFM pendelst?

Absetzen kannst du die Fahrten im Sinne von Dienstreisen. Wenn du mal nach FFM fahren musst, dann geht auch das.

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wenn ich die Frage überhaupt verstehe.... ich nehme an, das Konto der Bank ist gesperrt. Oder geht es um das Konto bei Otto?

Wenn es um das Konto bei Otto geht und du die Schulden beglichen hast, dann setz dich doch mit Otto in Verbindung, ob das geht.

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wenn in Kürze von Krisen die Rede ist, vom Zusammenbrechen von Währungen, von hoher Inflation, dann wird Gold teurer werden. Wenn jedoch die Krisen oder das Gerede ausbleibt, dann könnte es auch sein, dass Gold noch günstiger wird.

Wer sich Anfang der 80er die Frage stellte und Gold kaufte, der musste sehr lange warten bis der Preis gestiegen ist.

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ich halte so viele Depots und Konten für unübersichtilich. Ich könnte mir nur vorstellen, dass ich Produktgruppen trenne oder ein Depot für Altbestände halte. Ansonsten sehe ich eher ein Depot (ggf. mit Unterdepots). Mit wäre die Verwaltung so vieler Depotkonten zu aufwendig/ unübersichtlich.

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ich erkenne den Haken nicht genau! Geht es darum, dass du mehrere Konten haben wirst und dich dann ggf. jeweils einloggen musst?

Es gibt Banken mit einem Depot und Unterdepots. Damit kannst du das verwalten. Ich sehe auch bei der ING das Problem nicht.

Frag mal speziell nach Unterdepots bei einem Hauptdepot.

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das eine sind die Kosten für das Fahrzeug, das andere für die Arbeitszeit, die während der Fahrt anfällt. Das ist schon ein übliches Vorgehen, aber das wissend, frage ich bei Beauftragung, was an Kosten anfallen wird.

Zweimal ist das nicht abgerechnet, aber es sind 2 Posten. Prüfe die ortsüblichen Konditionen.

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wem gehört die Wohnung? Dem Makler oder dem Vermieter? Der Eigentümer entscheidet.

Übrigens sind solche Vereinbarungen nur schriftlich gültig (mE, da Teil-Kündigung). Das würde ich schnell nachholen, denn bei mündlichen Zusagen wäre ich vorsichtig.

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man kann im Internet nach den Eckdaten suchen, den aktuellen Konditionen. Quellen wie Check24 o.ä. eignen sich hier.

Die Konditionen, die du nun bekommst, können davon abweichen, denn eine Bank prüft deine Bonität und damit kann es zu Abweichungen kommen.

Zur Hausbank gehen halte ich für sinnvoll - vor allem, nachdem man den Markt geprüft hat.

Zügig? Das kann in wenigen Tagen gehen.

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das BGB gibt die Untergrenzen für die Kündigungsfristen an:

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Im Arbeitsvertrag können andere (längere) Fristen vereinbart sein. Ist im Vertrag nichts angegeben, dann gilt das BGB.

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keine Risikobereitschaft? Das ist relativ! Welche Risiken können denn eingegangen werden? Welche Verluste sind tragbar?

Wer sich an Produkte der Börse wagt, der sollte die Risiken kennen und sie auch eingehen können. An der Börse geht es nicht ohne Risiken.

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der Unterschied ist der Umsatzsteuersatz: 7% oder 19%. Eigentlich solltest nicht du entscheiden, welcher Steuersatz bei der Fahrt relevant ist, sondern der Taxifahrer, denn oft kann ein Kunde nicht wissen, welche Art von Fahrt es ist und welcher Satz dann gilt.

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wenn die Wirtschaft weiter floriert und die Gewinne steigen, dann ist die Börse nicht zu teuer. Kommt es zu einem konjunkturellen Einbruch, dann kommt auch eine Korrektur.

Das ist das Problem, das jeder Anleger hat, zu entscheiden, ob die Börse teuer ist oder nicht. Wenn es an der Börse brennt, die Kurse günstig sind, dann traut sich keiner. Wenn dann die Gewinne gelaufen sind, dann ist immer die Frage, wie es weitergeht.

Meine Einschätzung: Liquidität halten, dennoch investieren. Die Auswahl ist sicher nicht einfach, aber es gibt immer gute Werte.

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Kann die Bank die Nichtabnahme eines Forward-Darlehens verwehren?

Ich habe vor 3 Jahren ein Forward-Darlehen abgeschlossen, mit dem im Mai 2015 meiner derzeitige Hausfinanzierung abgelöst werden soll.

Da zwischenzeitlich die Bauzinsen - was ja nicht wirklich absehbar war - deutlich gesunken sind, überlege ich folgendes Szenario: Nichtabnahme des Forwarddarlehens und neuer Abschluss bei einem anderen Anbieter zu Konditionen, die - trotz zu zahlender Nichtabnahmeentschädigung - unter dem Strich besser sind als beim Forward-Darlehen. Ich gehe davon aus, dass die NAE verhältnismäßig günstig ausfallen wird, weil die Bank die extrem guten Sondertilgungsmöglichkeiten bei der Schadensbemessung für die Nichtabnahme berücksichtigen muss.

So weit so gut. Habe die Bank angeschrieben und um Mitteilung der NAE im Falle einer Nichtabnahme gebeten. Jetzt stellen die sich aber stur, verweisen auf das nicht vorhandene Kündigungsrecht und bieten mir eine Nichtabnahme nur für den Fall eines Verkaufs der Immobilie an. Die Höhe der NAE soll mir dann nach Vorlage des notariellen Verkaufsvertrages mitgeteilt werden.

Das Verhalten halte ich für fragwürdig. Es könnte ja auch der Fall eingetreten sein, dass ich im Lotto gewonnen habe und das Darlehen nicht mehr brauche. Kann die Bank mir eine Nichtabnahme - oder auch nur die Mitteilung der Höhe der NAE - tatsächlich verwehren?

Wie würden Sie jetzt weiter verfahren? Verbraucherzentrale einschalten? Vorstandsbeschwerde?

Von der Nichtabnahme abgesehen, lasse ich gerade den Vertrag von der Verbraucherzentrale auf Formfehler in der Widerrufsbelehrung prüfen. Wenn die Prüfung gut für mich ausgeht, wäre ich ja ohnehin ohne weitere Kosten raus aus der Nummer. Das klärt sich aber erst noch.

Für eine fachkundige Einschätzung bedanke ich mich im voraus!

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das Verhalten der Bank ist nicht fragwürdig, sondern gängig. Es ist ein Vertrag abgeschlossen worden. Du wirst diesen eingehen müssen.

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ein Berliner Testament geht nicht, aber man kann es über anderes Konstrukt lösen. Ich würde jedoch im gegeben Falle klären bzw. prüfen, ob das wirklich so sinnvoll ist, dann die Freibeträge sind in so einem Falle gering, die Steuern hoch.

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das für deinen aktuellen Wohnsitz zuständige Finanzamt ist das relevante. Abgabe der Steuererklärung ist bei jedem FA möglich.

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