Mindestmiete bei Gewerberäumen
Mein Lebenspartner (unverheiratet) möchte eine Immobilie erwerben und mir einen Teil als Gewerbefläche zur Verfügung stellen. Für meine Kalkulation habe ich den ortsüblichen Quadratmeterpreis für Wohnraum genommen, da ich den für Gewerberäume nicht finden kann. Ich komme so auf eine Kaltmiete von 675 Euro und auf 900 Euro Warmmiete. Um mir die Existenzgründung zu erleichtern, möchte mir mein Partner einen Staffelmietvertrag anbieten, welcher bei 100 Euro im ersten Monat startet und monatlich um 100 Euro steigt, bis die volle Miethöe von 900 Euro erreicht ist. Wäre das so möglich?
3 Antworten
Gibt es für diese doch etwas komplizierte Konstruktion irgendeinen Hintergrund? Vom vertragsrechtlichen Gesichtspunkt ist es natürlich kein Problem, die Sache so zu vereinbaren. Man ist bei Gewerbemietverträgen ja in der Gestaltung wesentlich freier, als bei Wohnungsmietverträgen, könnte also monatliche Steigerungen bei der Mietstaffelung vereinbaren. Ich frage mich nur, wieso dann nicht für das erste 3/4-Jahr einheitlich eine niedrigere Gesamtmiete genommen wird.
Wenn der Lebensgefährte wirklich bei der Existenzgründung helfen will, dann würde man doch besser eine umsatzabhängige Miete vereinbaren und zwar nicht nur für die Anfangszeit, sondern für das gesamte Mietverhältnis. Damit würde man den Interessen beider Beteilgter gerecht. Läuft der Laden gut, hat auch der Vermieter was davon. Läuft der Ladenschlecht, dann braucht der Mieter die Misere wenigstens nicht alleine auszubaden.
Hallo Internetty,
zur steuerlichen Optimierung müssen Sie sicher noch mal einen Steuerberater konsultieren, aber es ist aus meiner Sicht auch denkbar, dass Sie für die gemietete Fläche die volle Miete zahlen und Ihnen Ihr Partner einen Teil zurück schenkt.
Damit können Sie die Betriebsausgaben voll steuerlich ansetzen, Ihr Partner die Aufwendungen aus Kauf und Instandhaltung gegen die Einnahmen rechnen.
Staffelmiete geht natürlich auch, ist aber bei einem gut durchdachten Geschäftsmodell aus meiner Sicht für beide Parteien nachteilig.
Viele Grüße,
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Möglich ist vieles, aber das kann auch ins Auge gehen, weil hier kein echter Staffelmietvertrag vorliegt:
Eine solche Vereinbarung wäre zivilrechtlich unwirksam, weil sie § 557a Abs. 2 Satz 1 BGB "Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben." widerspricht.
Es ist auch nicht klar, warum auch noch die Betriebskostenvorauszahlungen von € 225/ Monat verschenkt/subventioniert werden sollen oder soll sich in den ersten Monaten gar eine Negativkaltmiete (wegen (€ 100 - 225)<0) ergeben?
Siehe auch: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/staffelmiete.htm