Umsatzsteuer Elternbeirat kirchlicher Kindergarten?

1 Antwort

Ich denke, dass ein Elternbeirat nicht der Veranstalter sein kann und auch aus versicherungstechnischen Gründen nicht sein sollte. Hier ein Hinweis

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://veranstalterinfo.ostallgaeu.de/index.php%3Fid%3D104&ved=2ahUKEwjd2J2endblAhUHZVAKHRSpD4IQFjABegQIBRAB&usg=AOvVaw0iHUjBi6Fqyuj9sgxfhovI

Aber die Gesetzesänderung hätte man sich wohl auch sparen können.


CaroB711 
Beitragsersteller
 06.11.2019, 20:09

Der Elternbeirat ist bei den Festen nicht der Veranstalter, darf aber dort verkaufen. Die Einnahmen sind nur für den Kindergarten eingeplant.