Übungsleiterpauschale und Steuerklasse?
Hallo, wenn ich als Werkstudent noch einen weiteren Nebenjob (Selbstständiger Lehrauftrag) annehme. Wie kann ich die Übungsleiterpauschale anwenden? Fällt der zweite Job in Steuerklasse VI?
Liebe Grüße
2 Antworten
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Wenn Du für den "selbständigen Lehrauftrag" per Honorar vergütet wirst, wird es nicht über eine Steuerklasse /Lohnsteuerabzug versteuert, sondern über die Steuererklärung im Folgejahr.
Dort musst Du dann eben in der Anlage S das Honorar bis 3.000,-€ ( für 2021) in der Zeile für steuerfreie Einkünfte angeben und übersteigendes Honorar bei den steuerpflichtigen Einkünften.
Nein, natürlich nicht.
Natürlich nicht was? Steuerklasse IV bei einem "selbständigen Lehrauftrag" oder Übungsleiterfreibetrag bei Steuerklasse IV?