Übungsleiterpauschale bei der Gewinnermittlung als Honorarkraft?
Hallo liebe Leute,
vielleicht kann mir jemand ja bei meiner Frage zur Gewinnermittlung im Zusammenhang mit der Übungsleiterpauschale helfen. Ich habe die Möglichkeit bald vielleicht in der Jugendhilfe anzufangen. Hierbei handelt es sich um eine Nebenätigkeit auf Honorarbasis, da ich noch Student bin und ein Stipendium beziehe. Beim Bafög, wie auch Stipendium darf man insgesamt 4400€ im Jahr dazuverdienen, ohne dass einem das Stipendium bzw. Bafög gekürzt wird. Nun ist Umsatz ja nicht gleich Gewinn und ich hab im Internet gelesen, dass ich eine Übungsleiterpauschale von 2400€ anrechnen kann und erst alles darüber, als Gewinn zählt.
Heißt dies im Umkehrschluss, dass ich insgesamt 4400€ + 2400€ verdienen darf (insgesamt 6800€), da ich dann zwar bei 6800€ liege, der Gewinn aber nur bei 4400€, da ja die Übungsleiterpauschale abgezogen wird?
Über Antworten freue ich mich sehr :)
2 Antworten
Ja, das ist tatsächlich so, dass die 2.400,- von den Einnahmen gekürzt werden udn nur der Rest angerechnet wird.
Entschuldigung, das hatte ich bi mir aufgerufen, aber vergessen hinein zu kopieren:
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/anrechnung_einkommen.php#uebungsleiter
Du musst das dann aber auch als Übungsleiterpauschale bekommen ! Also nicht einfach von deiner Rechnung 2400 abziehen.
Es gibt noch eine Ehrenamtspauschale und eine Aufwandsentschädgung, die deinen Gewinn reduzieren.
Dazu kannst du deine Ausgaben gegenrechnen. FAhrkosten, Klopapier, Kaffepulver, Bleistifte. Du bist dann ja ein Unternehmen. PC und Auto muss du abschreiben (auf Jahre). Dann kauf mal deiner Oma den alten Schreibtisch ab und deren Lampe schon sind 1000 Euro Ausgaben weg
"Liegen die Voraussetzungen vor, so können pro Person und Jahr 2.400 Euro steuer- und sozialabgabenfrei hinzuverdient werden. Der diesen Freibetrag übersteigende Teil der nebenberuflichen Einnahmen muss versteuert werden"
Widerspricht dies dem nicht?
Er kann für die 2400 Euro keine Rechnung schreiben. Und viele Vereine machen das nicht, auch die müssen Rechenschaft ablegen.
Klar den Rest muss er als Angestellter oder Geweblicher abrechnen.
Aber mit Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale und Aufwandsentschädigung kann er das steuerfrei kleinrechnen.
Bzw. der Verein kann das Steuerfrei auszuahlen - muss man dann nirends angeben
http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/ehrenamtspauschale.html
Vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Haben Sie vielleicht einen Link o.ä. wo ich die Rechtsgrundlage dazu finde?