Übungsleiterpauschale bei der Gewinnermittlung als Honorarkraft?

2 Antworten

Ja, das ist tatsächlich so, dass die 2.400,- von den Einnahmen gekürzt werden udn nur der Rest angerechnet wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

MP1995 
Beitragsersteller
 14.09.2019, 09:27

Vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Haben Sie vielleicht einen Link o.ä. wo ich die Rechtsgrundlage dazu finde?

Du musst das dann aber auch als Übungsleiterpauschale bekommen ! Also nicht einfach von deiner Rechnung 2400 abziehen.

Es gibt noch eine Ehrenamtspauschale und eine Aufwandsentschädgung, die deinen Gewinn reduzieren.

Dazu kannst du deine Ausgaben gegenrechnen. FAhrkosten, Klopapier, Kaffepulver, Bleistifte. Du bist dann ja ein Unternehmen. PC und Auto muss du abschreiben (auf Jahre). Dann kauf mal deiner Oma den alten Schreibtisch ab und deren Lampe schon sind 1000 Euro Ausgaben weg


MP1995 
Beitragsersteller
 14.09.2019, 09:50

"Liegen die Voraussetzungen vor, so können pro Person und Jahr 2.400 Euro steuer- und sozialabgabenfrei hinzuverdient werden. Der diesen Freibetrag übersteigende Teil der nebenberuflichen Einnahmen muss versteuert werden"

Widerspricht dies dem nicht?

KarinM  14.09.2019, 10:44
@MP1995

Er kann für die 2400 Euro keine Rechnung schreiben. Und viele Vereine machen das nicht, auch die müssen Rechenschaft ablegen.

Klar den Rest muss er als Angestellter oder Geweblicher abrechnen.

Aber mit Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale und Aufwandsentschädigung kann er das steuerfrei kleinrechnen.
Bzw. der Verein kann das Steuerfrei auszuahlen - muss man dann nirends angeben

http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/ehrenamtspauschale.html