übungsleiterpauschal auch wegen Umsatzsteuer?
Hallo,
ich arbeite nebenberuflich als Dozent bei der VHS. Im 2017 habe ich etwa 4000 EUR verdient. Davon sind 2400 EUR Steuerfrei. Gilt es auch für die Umsatzsteuer?
D.h. für meinen Hauptberuf wurden mir 2017 etwa 15000 EUR überwiesen .
Wenn ich das zum gesamten VHS Einkommen addiere, kommt es zu 19.000 EUR. Aso ich soll Umsatzsteuer zahlen.
Wenn die 2400 EUR eine Rolle spielen, um zu entscheiden, ob ich Umsatzsteuer zahlen muss, also auch dafür Steuerfrei sind, ist mein Einkommen für 2017 nur 17.400 EUR, d.h. ich muss keine UMsatzsteuer zahlen.
Welche Prinzip gilt?
Danke!!!!!
2 Antworten
Hallo,
Vorausgesetzt, der Hauptberuf hat keine Verbindung zur Dozententätigkeit ( ;-) bzw. umgekehrt) , trägst du die steuerfreie Summe, hier 2.400 Euro, in die Anlage N in Zeile 26 ein.
Nur wenn die Zahlung die Pauschale überschreitet, wird der Restbetrag als Arbeitslohn in Zeile 20 der Anlage N eingetragen und wird versteuert.
Ich bin aber nur Hobbyakteurin in Sachen Einkommensteuer, meine aber es ist korrekt so.
Hast du es nicht all zu eilig, dann besser einen Fachmann abwarten.
Danke, war wohl schon etwas spät. :-)
" Umsatzsteuer " / Selbständigkeit !
Übungsleiterpauschale Anlage S !
Was für eine Hauptbeschäftigung hast Du denn, dass Du es als umsatzsteuerpflichtig siehst?
Die 15.000,- sind aus einer selbständigen Tätigkeit? Dann würden sie tatsächlich mit den 4.000,- für die Dozententätigkeit zusammen gezählt werden müssen.
Wenn Diene Hauptbeschäftigung eine Angestelltentätigkeit ist, dann hat es mit Umsatzsteuer nichts zu tun.
Liebe Gänseliesel,
das kann nicht passen, wenn die Dozententätigkeit freiberuflich erfolgt (ist bei den VHSn meist so). Es gehört in die Anlage "S."