Übertragung einer Geldspende an eine Person?
Übertragung einer Spende auf eine "fremde" Person vor dem Tod, wenn keine Erben existieren?
Eine alte unheilbar kranke Frau möchte ihr Geld nach dem Tod nicht dem Staat überlassen, da keine Erben mehr existieren. Sie hat nicht mehr lange zu leben.
Kann sie über ihren Notar verfügen lassen, dass er Geld auf das Konto der "fremden", ihr aber vertrauenswürdigen, Person einfach so überweisen kann, noch vor ihrem Tod?
Was muss dabei beachtet werden? Muss das alles schriftlich vereinbart werden? Greift da Erbschaftssteuer, oder eine andere Steuer?
3 Antworten
Und wie soll der Notar erfahren, dass die alte Dame in der nächsten Stunde versterben wird?
Deutlich einfacher wäre ein handschriftliches Testament. Dann braucht sie nicht zum Notar, hat einen oder mehrere Erben festgelegt - und der /die kann /können sich dann selbst um die Hinterlassenschaft selber kümmern. Sie erspart sich damit den Gang zum Notar, den muss sie sich - alt und unheilbar krank - nicht noch selbst antun (außer, sie will es unbedingt). Sie
Diese Voraussetzungen muss sie erfüllen:
Was die Überweisung auf das Konto einer bestimmten Person mit einer Spende zu tun haben soll, verstehe ich nicht. Falls damit gemeint ist, dass diese Person das Geld an eine gemeinnützige Organisation weiterleiten soll: Sie kann auch direkt eine Organisation als Erben bestimmen (oder besser mehrere - mit je maximal 20.000 €, dann zahlt keiner Erbschaftsteuer!)
Sie kann notariell verfügen (notarielles Testament), dass Ihr Vermögen nach dem Tod auf eine bestimmte Person übertragen wird.
Das kostet die Person dann Erbschaftsteuer.
Sie kann auch einen Teil der Summe, vorab als Schenkung übertragen, das kostet Schenkungssteuer, die in der Höhe der Erbschaftsteuer entspricht.
Recht einfach - sie kann frei über ihr Erbe / ihre Hinterlassenschaft verfügen. Nur als "fremde" Person, wird ab 20.000 Euro aufwärts Erbschaftssteuer fällig.
wieviel Prozent wär dann die Erbschaftssteuer?