U-Bahnticket vergessen. Mehrkosten/ Strafzahlung und Steuer (Werbungskosten)?
beim Pendeln zum meinem Arbeitgeber verwende ich (auch) öffentliche Verkehrsmittel wie U-Bahn. Dafür habe ich eine Monatskarte.
Ich hatte diese Karte vergessen und musste einen erhöhten Fahrpreis zahlen (nennt man wohl Schwarzfahrt). Ist dieser erhöhte Fahrpreis steuerlich absetzbar (Werbungskosten)?
1 Antwort
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, der Sicherung und zur Erhaltung der Einnahmen (§ 9 I EStG).
Der erhöhte Fahrpreis passt in keine dieser Kategorien und dürfte sich finanziell sowieso in engen Grenzen gehalten haben - falls Du wirklich ein gültiges Monatsticket hattest. Mein Beförderer nimmt in solchen Fällen 5 Euro Verwaltungsgebühr, der Rest der Strafe wird erlassen. Natürlich nur dann, wenn man das Monatsticket nachträglich vorzeigen kann.