U-Bahnticket vergessen. Mehrkosten/ Strafzahlung und Steuer (Werbungskosten)?

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Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, der Sicherung und zur Erhaltung der Einnahmen (§ 9 I EStG).

Der erhöhte Fahrpreis passt in keine dieser Kategorien und dürfte sich finanziell sowieso in engen Grenzen gehalten haben - falls Du wirklich ein gültiges Monatsticket hattest. Mein Beförderer nimmt in solchen Fällen 5 Euro Verwaltungsgebühr, der Rest der Strafe wird erlassen. Natürlich nur dann, wenn man das Monatsticket nachträglich vorzeigen kann.