Paket wurde vor der Wohnungstür von GLS abgestellt und ist nun weg - wer haftet?
Ein Paket wurde scheinbar von GLS vor meiner Wohnungstür abgestellt (Nachbarn haben es noch gesehen) und ist nun weg. Wer haftet in diesem Fall? Muss mir der Paketdienst den Wert der Lieferung erstatten?
4 Antworten
In diesem Fall muss der Versanddienst haften, denn sie dürfen nicht einfach ein Paket abstellen ohne deine Erlaubnis. Wenn du diese nicht erteilt hast ist der Diebstahl Schuld des Lieferunetrnehmens.
Schau mal in 2.5.5 der GLS-AGB: Abstellen ist nur mit ZUstimmung des Empfängers zulässig.
https://gls-group.eu/DE/de/agb-paketshop
Ist die erteilt worden? Falls nein, ist die Lage klar. ABER: Nicht der Empfänger ist Kunde von GLS, sondern der Absender und nur der kann Ansprüche geltend machen.
Du hast etwas bestellt. Dein Anspruch auf Lieferung der Ware besteht also gegenüber diesem Händler, nicht gegenüber GLS. Wenn dieser nicht nachweisen kann, daß die Ware von Dir angenommen wurde, dann ist dies eine Nichtlieferung und es muß nachgeliefert werden. Ist dies nicht möglich, wird der Auftrag rückabgewickelt.
Du hast keine Vertragsbeziehung zu GLS und weißt ja eigentlich auch gar nicht, welcher Paketdienst die Lieferung bringt. Hast Du einen Tracking-Code? Was sagt das Tracking? Ausgeliefert stimmt nicht, denn das Paket wurde Dir nicht übergeben.
Ich hatte vor einiger Zeit das Problem mit DHL, die dann meine Unterschrift fälschten und den Empfang vortäuschten. Damals kamen zwar alle Pakete, die vor der Haustür standen bzw. bei Nachbarn abgegeben wurden, an, aber wegen Fälschung der Unterschrift habe ich zwei der Auslieferer belangen können.
Da wohl keine Unterschrift des Empfängers nötig war, liegt es nun am Absender, nachzuforschen wo das Paket geblieben ist und Dir die Ware erneut zuzuschicken.
Du bist außen vor.