Stundenrapport und Tätigkeitsnachweis?
Hallo,
ich habe folgende Frage
Ich muss bei meiner Arbeit einen Stundenrapport und je Kunde einen Tätigkeitsnachweis führen.
Im Stundenrapport werden meine geleisteten Stunden gesamt festgehalten und im Tätigkeitsnachweis meine geleisteten Stunden je Kunde festgehalten.
Es ist nun schon öfters vorgekommen das ich hier und da mal Termine vergessen habe einzutragen und dann stimmen beide Zettel nicht überein.
Mein Arbeitgeber sagte mir nun das ich die Stunden welche nicht im Rapport stehen auch nicht bezahlt bekomme obwohl ich sie ja auf dem Tätigkeitsnachweis stehen habe.
Müssen beide Zettel übereinstimmen?
Gibt es eventuell ein Gesetz das das Regelt? Oder auf das ich mich berufen kann?
Vielen Dank für die Antworten.
2 Antworten
Kein Arbeitgeber darf einfach Lohn einbehalten, er muss es begründen können. Desweiteren hätte er dich verwarnen müssen, zuerst eine Abmahnung, eine zweite dann muss geklärt werden ob du für die Arbeit geeignet bist. Ok Fehler macht jeder aber nicht in regelmäßigen Abständen. Ich würde ihn darauf hinweisen das du wenn er dir Lohn abzieht du zu einem Rechtsanwalt gehst. Der soll das prüfen ob sie das dürfen. Fachanwalt für Arbeitsrecht ..
Lohn einbehalten ist nicht so einfach. Ohne Abmahnung rechtlich unwirksam und Du hast Anspruch auf den Dir geschuldeten Lohn.
Aber Du musst auch sorgfältig Deine Unterlagen ausfüllen. Ich denke Dein AG berechnet dem Kunden Deine Stunden nach Deinem Nachweis.