Darf mein Arbeitgeber meinen Lohn einfach einbehalten weil ein Schaden am Firmenfahrzeug vorliegt?
Ich hoffe darauf, dass mir jemand helfen kann. Ich habe eben meine Ausbildung abgeschlossen und nun einen Anruf von meinem alten Arbeitgeber bekommen, dass ich die Schäden von dem Firmenauto voll übernehmen muss. Angeblich sind alle Felgen beschädigt, wovon eine komplett ersetzt und die anderen drei wieder Instant gesetzt werden. Ebenso sind die Reifen leicht beschädigt und der Schaden beträgt um die 1300€. Meine Nutzung des Autos wurde auf der 1% - Regelung geklärt, jedoch nur durch mündliche Absprachen. Ebenso habe ich auch keine Übergabe des Autos mit Bericht bekommen oder eine Aufklärung darüber, was geschieht, wenn ein Schaden entsteht. Als ich fragte meinte mein Arbeitgeber nur, dass keinerlei Kosten auf mich zukommen würden, wenn etwas mit dem Auto sei. Meinen Lohn bekomme ich laut Vertrag am 15. des Folgemonats - jedoch ist bis heute noch kein Gehalt für meine geleistete Arbeit eingegangen. ( Mein Arbeitsverhältnis geht bis Ende August - der Monatslohn für Juli & August sowie einige Überstunden stehen nun aus) Als ich fragte, wann mein Juli-Gehalt komme, sagten sie mir, dass sie dies wegen dem Schaden einbehalten haben. Wenn ich ihnen kein Gegengutachten zukommen lasse, werde der Schaden auf meine Kosten repariert. Ist der ganze Vorgang rechtens? Es ist schon öfter vorgekommen, dass ich meinen Lohn mit längerem Verzug bekommen habe.
Ich hoffe Sie können mir helfen!
2 Antworten
Ich kann mich der vorher erteilten Antwort nur anschließen. Ohne schriftlichen Vertrag zur KFZ-Überlassung geht gar nichts. In meiner Firma gab es vor einigen Jahren auch Leihaußendienstmitarbeiter, die einen Firmenwagen erhalten mussten. Bei diesen gab es eine Formulierung über eine Selbstbeteiligung in bestimmter Höhe bei Schäden (ich erinnere 1500 €). Meine Teamkollegin war betroffen, daher weiß ich es noch so genau. Ich rate auch dazu, sofort einen Anwalt einzuschalten, auch was die Gehaltszahlung insgesamt betrifft. Arbeitgeber meinen häufig, dass sie es mit jungen, unerfahrenen Mitarbeitern ja machen können ..... Gut, dass Du Dich hier schlau machst :-))
Selbstverständlich ist das in dieser Form nicht zulässig.
Weder, dass Du für etwaige Schäden am Firmen-Kfz. haftbar gemacht wirst, nachdem es offensichtlich zur Leasingfirma zurückging und ohne weitere schriftliche Vereinbarungen innerhalb eines (offensichtlich nicht existenten) Kfz-Überlassungsvertrages zwischen Dir und dem Arbeitgeber schon gleich überhaupt nicht.
Dein letzter Arbeitgeber scheint wohl mit dem Finger in der Steckdose geschlafen zu haben. ..;-(
Bester Rat bei solchen AG-Gebaren: Ohne weitere Kommunikation direkt zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und dem die Dinge übergeben und im Zweifel, schon wegen des Lohnrückstandes, fristgerecht Klage beim Arbeitsgericht einlegen lassen.
Noch ne kleine Anmerkung zur vorgeblichen Schadenshöhe. Sofern Du keine teure Sportlimousine als Firmen-Kfz zur Verfügung hattest, ist der genannte Preis deutlich überhöht. Alu-Felgen beim Fachmann aufarbeiten lassen, kostet max. 120 €/Stück. Reifenbeschädigungen gehören zum Autoleben dazu - schließlich schwebt das Fahrzeug nicht über die Straße. Ersatz für gebrauchte Reifen zu verlangen ist schon ziemlich dreist.
Gibt es zwischen dir und dem AG nichts Schriftliches, ist der Schaden am Kfz - sofern es den denn überhaupt gibt - ganz allein Sache des AG, der Leasingnehmer und Halter des Wagens war.