Müllgebühren,2 Wohneinheiten?

3 Antworten

Wenn beide Wohneinheiten von einem Verwalter verwaltet werden, ist es doch sogar sinnvoll weil günstiger, eine gemeinsame Restmülltonne zu haben. Diese muss natürlich ausreichend groß bemessen sein. Einen Rechtsanspruch auf eine eigene Tonne gibt es nicht, es sei denn, in deinem Mietvertrag steht etwas anderes.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ratsuchende2021 
Beitragsersteller
 21.09.2021, 14:24

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Im Netz lese ich immer nur 'pro Wohneinheit' .Im Mietvertrag steht diesbezüglich nichts.Das Problem liegt an anderer Stelle.Günstiger wurde es nicht,im Gegenteil.

Wohneinheit A & B kamen mit einer Abholung der gemeinschafts Restmülltonne ,alle 6/7 Wochen aus ( 31P)

Bedingt durch Auszug und Neueinzug,sind es nun 55P in den beiden Wohneinheiten und Abholung der gemeinschafts Restmülltonne ~ 3 Wochen

1 Mietswohnung mit 1 P aus Wohneinheit A zahlt genauso viel wie 1 Mietswohnung mit 12 P aus Wohneinheit B ,bei der Abrechnung

Wohneinheit A : 16 P & Wohneinheit B : 39 P ( wobei 3 Familien ,aus Wohneinheit B,es nicht für notwendig erachten,den Müll zu trennen ,Thematik wurde schon angesprochen,kein Einsehen )

Deswegen die Frage ,ob Wohneinheit A und Wohneinheit B ,jeweils getrennt zu behandeln wären/sind .

Wie gesagt,baulich nicht miteinander verbunden.

UndertakerOWL  22.09.2021, 11:04
@Ratsuchende2021

Wie gesagt, ein Anrecht hast du nicht, wenn es nicht so im Vertrag steht. Der Vermieter stellt die Restmülltonne für beide Einheiten, weil es für ihn und die Müllabfuhr einfacher ist. Die Verteilung pro Wohnung ist insoweit leider auch nicht zu bemängeln, weil gesetzlich zugelassen. Eine Verteilung pro Person wäre bei dem Verhältnis wohl "gerechter", aber ein Anrecht darauf sehe ich nicht.

Wenn beide Wohnhäuser den gleichen Eigentümer haben, kann er für alle Wohnhäuser eine gemeinschaftliche Mülltonne haben. Die Frage ist nur, nach welchem Verteilerschlüssel der Müll abgerechnet wird: nach qm Wohnfläche oder nach Personenzahl? Beide Abrechnungsmöglichkeiten sind legitim, wenn es mietvertraglich geregelt ist. Also schau mal nach, wie die Müllgebühren aufgeteilt werden. Wenn mehr Personen in den Häusern wohnen, fällt mehr Müll an und dann ist die Tonne schneller voll und muss häufiger geleert werden, ergo: höhere Gebühren. Wird der Müll nach qm abgerechnet, ist man als Einzelperson in der größten Wohnung der Dumme, als 4-köpfige Familie in der kleinsten Wohnung fein raus. Das ist aber das "Gesetz", das nicht immer jedem gerecht wird.

Es muss dann natürlich die qm Größe beider Wohneinheiten als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Wenn nichts im Mietvertrag steht, gilt die Umlage nach qm.


Ratsuchende2021 
Beitragsersteller
 21.09.2021, 15:22

konocon,das dachte ich mir auch .Jedoch ich weiß,wie die hier so ticken.Deswegen ja das rechtliche,ob man 2 getrennte Wohneinheiten in einen Topf packen darf.Da es ja immer heißt : pro Wohneinheit

MonavdH  21.09.2021, 17:43
@Ratsuchende2021

Nein, es heißt grundsätzlich pro qm. Da werden die Flächen beider Wohneinheiten addiert.

Ratsuchende2021 
Beitragsersteller
 21.09.2021, 15:03

Auch Dir,vielen Dank für deine Antwort

Es lief bis vor ca 4 Jahren folgender Maßen : jede Mietwohnung hatte ihre eigene Restmülltonne.Anscheinend bekam der Landkreis,aber zu wenig Restmüllgebühren (so mein Tenor aus mehrreren Gesprächen ) und wir bekamen von heute auf morgen,eine gemeinschafts Restmülltonne kredenzt.

Ich denke hier nicht eigennützig,sondern wir haben hier (Wohneinheit A ) sehr viele Rentner,die "gerade so" nicht dem Amt zur Last fallen wollen und ihrs selbst zahlen.

konocon  21.09.2021, 15:14
@Ratsuchende2021

So was macht der Landkreis auf keinen Fall von sich aus! Das geschieht nur auf Antrag vom Eigentümer oder Verwalter!

Wenn diese regelmäßig zum Termin überfüllt ist (Photos) kann ich es mir vorstellen.