Studienbeitragsdarlehen NRW-Bank & Ausfallfonds Rückzahlungsverpflichtung
Hallo. Wenn man sein Studienbeitragdarlehen nicht zurückzahlen kann, dann übernimmt irgendwann der Ausfallfonds der NRW-Bank diese Kosten intern. Die Forderung an den Ex-Studenten besteht aber weiter, nur die Adresse hat sich geändert. Wenn man den Ausfallfonds jedoch auch nicht bedienen kann, was dann? Jahr für Jahr kann unter bestimmten Bedingungen ein Aufschub gewährt werden, aber das geht ja nicht immer so weiter?
3 Antworten
Na irgendwann wird man ja zahlen können, denn der direkte Übergang vom Studium in die Altersrente wurde noch nicht erfunden. Ausserdem, Niemand studiert, um danach 35 - 40 Jahre arbeitslos zu bleiben.
Der Ausfallfonds hat mehrere Aufgaben. Er zahlt den Teil, den die ehemaligen Studenten nciht zahlen müssen, weil die Gesamtrückzahlugn bei 1.000,- pro Semester udn bei 10.000,- insgesamt gekappt wird. Ausserdem kann man für einen Antrag stellen, dass die Rückzahlung erlassen wird, weil das Einkommen zu gering ist.
Also einfach einen Antrag nach § 14 Hochschulabgabengesetz stellen:
§ 14
Freistellung von der Verpflichtung zur Rückzahlung der Studienbeitragsdarlehen
(1) Von der Verpflichtung zur Rückzahlung kann die Darlehensnehmerin oder der Darlehensnehmer auf Antrag freigestellt werden, soweit ihr oder ihm nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 19 Abs. 2 aufgrund eines zu geringen Einkommens eine Rückzahlung nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Darlehensnehmerin oder der Darlehensnehmer ist auf Antrag von der Verpflichtung zur Rückzahlung ebenfalls freizustellen, solange sie oder er Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhält oder solche Leistungen nur deshalb nicht in Anspruch nimmt, weil ihr oder sein Studium durch ein Studienstipendium finanziert wird.
Danke für die Recherche. Ja, das ist alles bekannt und wurde bereits durchgeführt. Die Freistellung bezieht sich immer auf einen Zeitraum von einem Jahr. Aus div. Gründen haben sich die Einkommensverhältnisse jedoch nicht gebessert und das Problem bleibt bestehen. Man kann jedoch nicht immer weiter aufschieben... (Jedenfalls macht das für mich keinen Sinn.)
Lange Diskussion - wenig Sinn.
Letztendlich verbleiben Schulden - und die wird man beitreiben - bis hin zur Abgage des Vermögensverzeichnisses (eidesstattliche Versicherung).
Aha.... laut Deinem Kommentar geht`s also darum, jemanden eins auszuwischen, der unterstützt wurde und nun nicht zurückzahlt!
Tipps, wie Du das bewerkstelligen kannst, wirst Du bei uns nicht bekommen.
Eine Unterstellung. Nicht zurückzahlen KANN, weil die Einkünfte nicht ausreichen.
Ja, also das beantwortet meine Frage nun leider nicht... Und die Person, um die es mir geht, ist auch nicht arbeitslos.