Studienbeitragsdarlehen NRW-Bank & Ausfallfonds Rückzahlungsverpflichtung

3 Antworten

Na irgendwann wird man ja zahlen können, denn der direkte Übergang vom Studium in die Altersrente wurde noch nicht erfunden. Ausserdem, Niemand studiert, um danach 35 - 40 Jahre arbeitslos zu bleiben.


XYZ123 
Beitragsersteller
 22.04.2015, 12:47

Ja, also das beantwortet meine Frage nun leider nicht... Und die Person, um die es mir geht, ist auch nicht arbeitslos.

wfwbinder  22.04.2015, 12:55
@XYZ123

Der Ausfallfonds hat mehrere Aufgaben. Er zahlt den Teil, den die ehemaligen Studenten nciht zahlen müssen, weil die Gesamtrückzahlugn bei 1.000,- pro Semester udn bei 10.000,- insgesamt gekappt wird. Ausserdem kann man für einen Antrag stellen, dass die Rückzahlung erlassen wird, weil das Einkommen zu gering ist.

Also einfach einen Antrag nach § 14 Hochschulabgabengesetz stellen:

§ 14 

Freistellung von der Verpflichtung zur Rückzahlung der Studienbeitragsdarlehen

(1) Von der Verpflichtung zur Rückzahlung kann die Darlehensnehmerin oder der Darlehensnehmer auf Antrag freigestellt werden, soweit ihr oder ihm nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 19 Abs. 2 aufgrund eines zu geringen Einkommens eine Rückzahlung nicht zugemutet werden kann.

(2) Die Darlehensnehmerin oder der Darlehensnehmer ist auf Antrag von der Verpflichtung zur Rückzahlung ebenfalls freizustellen, solange sie oder er Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhält oder solche Leistungen nur deshalb nicht in Anspruch nimmt, weil ihr oder sein Studium durch ein Studienstipendium finanziert wird.

XYZ123 
Beitragsersteller
 22.04.2015, 13:07
@wfwbinder

Danke für die Recherche. Ja, das ist alles bekannt und wurde bereits durchgeführt. Die Freistellung bezieht sich immer auf einen Zeitraum von einem Jahr. Aus div. Gründen haben sich die Einkommensverhältnisse jedoch nicht gebessert und das Problem bleibt bestehen. Man kann jedoch nicht immer weiter aufschieben... (Jedenfalls macht das für mich keinen Sinn.)   

wfwbinder  22.04.2015, 13:32
@XYZ123

Was wäre die Alternative? Das geht so weiter, bis vernünftig Geld verdient wird.

Lange Diskussion - wenig Sinn.

Letztendlich verbleiben Schulden - und die wird man beitreiben - bis hin zur Abgage des Vermögensverzeichnisses (eidesstattliche Versicherung).

Aha.... laut Deinem Kommentar  geht`s also darum, jemanden eins auszuwischen, der unterstützt wurde und nun nicht zurückzahlt!

Tipps, wie Du das bewerkstelligen kannst, wirst Du bei uns nicht bekommen.


XYZ123 
Beitragsersteller
 22.04.2015, 13:01

Eine Unterstellung. Nicht zurückzahlen KANN, weil die Einkünfte nicht ausreichen.

Primus  22.04.2015, 13:03
@XYZ123

Sorry, aber Du schreibst in der zweiten Person und nicht von Dir.

XYZ123 
Beitragsersteller
 22.04.2015, 13:10
@Primus

Schon gut. Die Person liegt mir am Herzen und ich will helfen. Aber ich finde keine Infos zu dem Thema! Erfahrungsberichte o.ä. ... Die Person kann wirklich nicht zahlen, dafür verbürge ich mich.