Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Zur Ergänzung: Ich bin derzeit bei der Familienversicherung über meine Eltern mit dabei.
Zwecks KSK stellt sich für mich folgende Frage: Ich glaube, ich kann mich dort nicht versichern (Zitat von deren Webseite):
Erzielt ein selbständiger Künstler oder Publizist nicht mindestens ein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen*, das über der gesetzlich festgelegten Grenze liegt, so ist er versicherungsfrei. Das bedeutet, dass weder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Rentenversicherung besteht. Diese Grenze liegt ab dem Jahre 2004 bei 3.900,00 EURO jährlich bzw. 325,00 EURO monatlich. (http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/voraussetzungen/mindestgrenzedesarbeitseinkommens.php)
Heißt das aber, dass ich nur für den HiWi-Job RV zahlen muss und die nebenberufliche Tätigkeit RV-technisch außen vorbleibt?
Wegen Krankenversicherung: Ja, das stimmt - da ich über 365€ mtl. komme werde ich mich folglich krankenversichern müssen (um die 80€ inkl. Pflegeversicherung).
Merci schonmal!
- Anmerkung zum Jahreseinkommen: Ist hier der Gewinn der Beschäftigung nach Abzug der Ausgaben gemeint oder geht es beim "Jahreseinkommen" um die Einnahmen?