Muss ich mein Stipendium und eine geringfügige Beschäftigung als Einnahmen in der Steuererklärung angeben?
Ich hoffe ihr hatte ein paar ruhige und angenehme Feiertage winking smiley
Kurz zu meiner persönlichen Situation: - seit Oktober 2014 Vollzeitstudium - Semesterferien 2015, kurzfristige Beschäftigung: Einnahmen 3000 € - geringfügige Beschäftigung 450 € pro Monat - Aufstiegsstipendium 750 € pro Monat - Nebenbei werden ich noch freiberuflich kleinere Jobs ausführen: ca. 1000 €
Ich möchte am Ende des Jahres immer eine Steuererklärung abgeben und meine Studienkosten ansetzen um für diese Jahre einen Verlustvortrag zu erstellen.
Für mich ist noch nicht ganz klar ob ich die Einnahmen aus dem Stipendium sowie die Einnahmen aus der geringfügigen Beschäftigung mit den anfallenden Kosten aufrechnen muss. Sowiet ich das richtig verstanden habe muss ich die Einnahmen aus der gerrigfügigen Beschäftigung gar nicht angeben in der Steuererklärung sofern der Arbeitgeber es mit 2 % pauschal versteuert. Wie ist es dann mit dem Stipendium?
Somit würde ein Verlustvortrag nicht wirklich Sinn machen da die Einnahmen ja deutlich höher sind als die Ausgaben.
In den unterlagen zum Stipendium steht folgendes:
2.7 Steuerliche Behandlung des Aufstiegsstipendiums Das Stipendium ist steuerfrei (§ 3 Nr. 44 EStG). Es ist als Einnahme oder Bezug in der Steuererklärung anzugeben. Eine Bescheinigung der Steuerfreiheit für Ihre Steuererklärung erhalten Sie bei unserem zuständigen Finanzamt.
ich kann allerdings damit gerade noch nichts anfangen, kann es mir vielleicht jemand ganz simpel erklären?
Danke und Gruß Luckyslevin
1 Antwort
Minijob und Stipendium wirken sich steuerlich nicht aus, da pauschal besteuert bzw steuerfrei. Du hast aber ja noch die kurzfr. Beschäftigung und die selbst. Tätigkeit. Um einen Verlustvortrag zu bekommen, musst du Betriebsausgaben/Werbungskosten > 4.000 € nachweisen.