Ein Versicherungsnehmerwechsel stellt kein Neuabschluss dar. Grundlegend übernimmt er die Rechte und Pflichten des Vertrages und somit auch die Steuerfreiheit. Dennoch kann es sein, dass in den Vertragsbedingungen bestimmte Regelungen im Bezug auf VN Wechsel stehen.
Deswegen würde ich dir raten in der Servicehotline deines Versicherungsunternehmens anzurufen und dich zur Fachabteilung weiterleiten zu lassen, die dir konkret sagen können ob eine Regelung zum VN Wechsel in den Verträgen besteht.

Wenn nicht bleibt alles so erhalten wie als Sie noch VN waren.

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Hallo,

du musst kein Gewerbe anmelden, weil eine einmalige Tätigkeit kein Gewerbe ist. Zur Definition des Gewerbe gehört es nämlich, dass die Tätigkeit auf Dauer angelegt ist. Sobald du es nochmal machst ist es das allerdings.
In dem Fall musst du nur den erwirtschafteten Gewinn bei der Steuererklärung angeben und überhaupt kein Gewerbe anmelden. Andernfalls musst du dir wirklich Sorgen machen

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Sollten die Schulden noch nicht beglichen sein - wird deine Steuerrückzahlung mit den Schulden verrechnet. Der Staat zahlt erst was aus, wenn beim Steuerzahler auch eine Schuld besteht. In dem Fall stehst du ja in der Schuld, somit haben die das volle Recht es einzubehalten.

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