@ correct

freilich gibt es Brillen für 10,-- Euro , (Gleitsichtbrillen sogar für 50,--)

große Gestellauswahl und sogar noch mit Versicherung - allerdings keine Glassonderausführungen, wie Entspiegelung usw.

und es werden Augenmessungen kostenlos vorgenommen, damit es auch die richtige Stärke ist

-aber für den Alltag durchaus ausreichend-

-geh mal zu Fielmann und lass dich aufklären -

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Das berechnen die Banken doch schon von sich aus und ziehen die Abgeltungssteuer pp. von der Differenz von Kauf/Verkauf ab und da sind die d i r e k t e n Kosten/Gebühren bei Kauf/Verkauf berücksichtigt.

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@ little arrow

jetzt noch eine evtl. Unfallflucht zu konstruieren, ist an den Haaren beigezogen. Aus der Ausgangsfrage ist der Sachverhalt ganz klar zu lesen. Niemand außer Fahrer, Eltern und Versicherung sind involviert. (und ist der "Unfall" auf dem Grundstück der Eltern passiert , dann ist es nicht mal öffentlicher Verkehrsraum, der für eine Unfallflucht Voraussetzung wäre/Außerdem hatte er die Geschädigten-also seine Eltern- verständigt, was widerrum eine Unfallflucht ausschließt) Es wäre gut wenn in dem Forum die eigentliche Frage beantwortet wird, und nicht Dinge hineininterpretiert werden, die gar nicht vorgegeben sind und dem Fragesteller vielleicht noch einen Schrecken einjagen, was in dem Fall überhaupt nicht nötig war. -wohl dem, der lesen kann -

An den Fragesteller:

wie schon von anderen geschrieben : entweder mit den Eltern einigen oder die Versicherung bezahlen lassen - sonst interessiert das niemanden -

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Wenn du über die Hälfte eines Jahrs deinen Hauptwohnsitz (Hauptlebensintertessen) im Ausland hast, ist die deutsche Finanzbehörde außen vor. Da du ein Jahr schon in der Schweiz wohnst, ist steuerlich alles in der Schweiz abzuwickeln. Das schweizerische Finanzamt gibt dir gerne Aukunft über Freibeträge/Freigrenzen usw.

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wenn schon Rückabwicklung, dann auch richtig, d.h. alle Steuervorteile müssen rückabgewickelt werden egal ob eigengenutzt oder vermietet. Natürlich von Dir

Offen bleibt die Möglichkeit Deinen Makler auf Schadensersatz zu verklagen,.

Wenn Du einen Verlust zwischen Kaufpreis und Rückabwicklungspreis erleiden solltest, kannst Du das beim Finanzamt als Verlust aus V eräußerungsgeschäften geltend machen und später mit entsprechenden Gewinnen verrechnen.

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