Antwort
Die Wohnung war fremdvermietet und ich habe jährlich mit der Anlage V einen Steuervorteil geltend gemacht. Rückabwicklung: Kurz nach dem Kauf stellten sich Mängel raus, sowie eine große Differenz zwischen Wert und Kaufpreis. Der Makler stellte sich als Betrüger heraus. Leider musste ich 3 Jahre lang kämpfen um eine Gerichtsverhandlung zu bekommen. Der Makler ist den Gerichten bereits bestens bekannt.