Steuernachzahlung in Steuerklasse 3 - Mann ist selbstständig?
Ich habe eine Frage, da ich Angst habe vor einer deftigen Nachzahlung am Ende des Jahres. Ich bin angestellt und in Steuerklasse 3- mein Mann ist vollzeit selbstständig.
Wir sind verheiratet.
Kann ich einer Nachzahlung umgehen, wenn ich wieder in die Klasse 4 rutsche? Und muss ich alles was ich jetzt monatlich mehr habe durch den Steuerklassenwechsel am Ende eh wieder zurückzahlen? Danke im Voraus.
4 Antworten
Das kommt ein bisschen darauf an, ob dein Mann Gewinn oder Verlust macht.
Die Steuerklassen sind am Ende für die tatsächliche Steuerlast nicht entscheidend. Am Ende des Jahres funktioniert die Rechnung bei Zusammenveranlagung wie folgt (vereinfacht);
Summe eures Einkommens mal Steuersatz = Steuer
./. Vorauszahlungen (von deinem Mann und deine vom Arbeitgeber abgeführte LSt)
= Delta (je nachdem Zahllast oder Erstattung)
Am Ende musst du wissen, ob du lieber jetzt pro Monat mehr Netto vom Brutto hast und dafür ggf mit der Steuererklärung nachzahlen musst oder ob du jetzt monatlich auf etwas Lohn verzichtest und dafür am Ende die Nachzahlung geringer wird…Bei Steuerklassenwechsel musst du aber erst einmal nichts zurück zahlen. Das läuft dann ganz normal über deine Steuererklärung.
Die Ehefrau (rechtzeitig genug) in Lohnsteuerklasse 3
erhält im Fall des Falles mehr Krankengeld, ALG1, usw. !!!
Einen - wie viele das fälschlicherweise nennen - Lohnsteuerausgleich
(richtig Einkommensteuererklärung)
gibt es beim Krankengeld, ALG1, usw. NICHT !!!
Wenn >>> in dem Fall der Fragestellerin !!! <<< die Ehefrau
nicht (rechtzeitig genug) in Lohnsteuerklasse 3 ist,
erhält sie Fall des Falles WENIGER Krankengeld, ALG1, usw..
Das kann (rückwirkend) nicht geändert werden!
Es ist daher im Regelfall für den Ehegatten,
der mit höherer Wahrscheinlichkeit eher arbeitslos >>> MIT ALG1-Anspruch <<< wird,
bzw. der mit höherer Wahrscheinlichkeit Krankengeld usw. in Anspruch nehmen muss (und auch bekommt)
sinnvoll in Lohnsteuerklasse 3 zu sein!
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Die Lohnsteuerklasse(n) hat / haben überhaupt keinen Einfluss
auf die Höhe der für das jeweilige Jahr zu zahlenden jählichen Einkommensteuer.
Zu viel gezahlte Lohnsteuer bzw. Einkommensteuervorauszahlungen bekommt man im Rahmen der Einkommensteuererklärung
und des daraus folgenden Einkommensteuerbescheides immer zurück.
Bei zu wenig Lohnsteuer bzw. Einkomnsteuervorauszahlungen muss man nachzahlen.
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Wenn der selbständige Ehemann seine Buchführung richtig macht,
dann ist nach jedem Monatsende der aufgelaufene steuerliche Gewinn bekannt.
Es kann also monatlich mit einen PC-Steuerprogramm und dem mathematischen Wissen, das man bei einem Selbständigen voraussetzen muss,
die Höhe der jählichen Einkommensteuernachzahlung oder Steuerrückerstattung berechnet werden.
Den Betrag der berechneten Einkommensteuernachzahlung muss das Ehepaar sowieso ansparen.
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" in die Klasse 4 rutsche"
Einen Lohnsteuerklassen-Wechsel muss man beim zuständigen Finanzamt per Formular oder ELSTER beantragen.
Nur mit einem PC-Steuerprogramm
und natürlich den vollständigen Eingaben in das Programm
kann man für das Ehepaar jeweils für ein bestimmtes Steuerjahr berechnen,
ob eine gemeinsame Einkommensteuererklärung
oder eine getrennte Einkommensteuererklärung je Ehegatte besser ist.
Du hast einen Denkfehler.
"Ich" ist in deinem Fall nicht sondern "wir". Da dein Mann Selbsständig ist und du in der 3 bedarf es meines Wissens nach einer gemeinsamen Steuererklärung.
Wendet euch also an den Steuerberater deines Mannes, wie ihr das am besten handhabt.
muss man dazu nicht Steuerklasse 4 sein? Denn 3 Impliziert ja, das der Partner eigentlich 5 hat und damit klar ist das sie zusammen veranlagt werden.
Nein, die Steuerklasse hat nichts mit der Veranlagungsart zu tun. Am Ende ist die Steuerklasse nur dafür da, um vom Lohn die richtigen Vorauszahlungen an das Finanzamt abzuführen, damit (Regelfall) nicht jeder Bürger eine Steuererklärung abgeben muss (idR bei Steuerklasse 4/4 bzw. 1 wenn nicht verheiratet). Da aber gerade bei Ehepaaren es gut sein kann, dass zu viel voraus gezahlt wird bzw LSt abgeführt wird (Nutzung des Splittingvorteils bei Ehepaaren), gewährt bzw gestattet der Staat, diesen Vorteil bereits bei der monatlichen Lohnzahlung zu berücksichtigen, da nicht jeder erst auf die Erstattung aus der Steuererklärung warten möchte. Dazu kommt es jedoch häufig zu Nachzahlungen..,
Also kann man aber sagen, dass Ehepartner geringe Steuern anfallen oder wieso zahlen die evtl zu viel ?
Das ist total einzelfallabhängig und das kann auch nicht pauschaliert werden. Im Grunde aber ist der Vorteil umso größer, je weiter die Einkommen auseinander liegen.
Ergänzung: Eine Nachzahlung für dich selbst kannst du im Übrigen durch die Wahl der Steuerklasse 4 vermeiden, ABER: Dein Mann ist selbständig und führt deswegen ja keine LSt ab. Deswegen wird es bei ihm (und bei zusammenveranlagung auch bei dir) zu Nachzahlungen kommen, sofern vom Finanzamt keine Vorauszahlungen festgelegt worden sind.
Genau das war meine Frage , danke. Dass mein Mann Einkommensteuer nachzahlen muss (wenn nicht genug vorgeleistst wurde) ist mir bewusst. Mir ging es wirklich nur um meine Sicht, ob es Sinn macht in der 3 zu bleiben oder ich eben im Endeffekt eh alles nachzahlen muss. Aber so pauschal kann man das wohl nicht sagen, zumindest wenn man gemeinsam die Steuererklärung verlangt.
Wenn du jetzt mal nur dich isoliert betrachtest, dann musst du bei der Stkl 4 nichts nachzahlen. Deswegen empfiehlt es sich, wenn du die Nachzahlung drücken möchtest, in die Stkl 4 zu wechseln. Aber ihr habt ja als Ehepaar den Splittingvorteil. Da aber dein Mann Selbständig ist, wird es für euch zusammen definitiv eine Nachzahlung werden ohne Vorauszahlungen seinerseits. Durch den Wechsel in die 4, wird die Nachzahlung aber trotzdem geringer ausfallen, da du ja mehr LSt abgeführt hast.
Bitte beachte: Hat dein Mann Verluste mit seinem Gewerbe, müsst ihr natürlich nicht nachzahlen und erhaltet eine Erstattung.
Dankeschön für die Aufklärung ... schade und ich dachte schon in Steuerklasse 3 wird dir was "geschenkt" und man hat einfach weniger Abzüge aber generell auf das ganze Jahr gesehen...Nicht dass sich das FA das dann doch wiederholt.
Nein, das ist leider nicht so. Also ja, unterjährig hast du schon weniger Abzüge aber am Ende wird nur auf das Jahreseinkommen geschaut. Es ist ja auch eine Jahressteuerschuld. Dass monatsweise LSt abgeführt wird, dient nur der Vereinfachung. Sonst müsste nämlich jeder Bürger sich selbst darum kümmern und 1 mal im Jahr einen großen Haufen Geld zahlen… Und das soll eben vermieden werden
Richtig, sofern sie sich zusammen veranlagen lassen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die getrennte Veranlagung zu wählen. Dann gibt man 2 einzelne Steuererklärungen ab. Was günstiger ist, muss man aber tatsächlich mal durchrechnen lassen. Das hängt nämlich von mega vielen Faktoren ab.