Frag dich lieber: Willst du schnell und zügig ankommen oder ist dir die Sparsamkeit wichtiger mit entsprechender Zeiteinbuße? Willst du möglichst zügig von A nach B kommen und störst du dich auch nicht an einen etwas größeren Spritverbrauch, nimm was mit mehr PS. Ansonsten gern auch auf den Verbrauch schauen, wenn du sparen möchtest…

Und ansonsten gilt: Unbedingt verschiedene Autos probe fahren. Viel Glück!

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Oder aber du versuchst einfach mal bei dem Arbeitgeber, wo du nicht bleiben willst zu reden, dich zu entschuldigen und zu fragen, ob ihr nicht ausnahmsweise den Vertrag einvernehmlich aufheben könnt, da du eh am 1. Arbeitstag kündigen wirst. So haben die noch die Chance, jemand Neues auf die Stelle zu setzen.

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Puh, das weiß ich auch nicht. Aber ruf doch mal bei der Telefonnummer an, die auf deinem Bescheid steht und frag einfach nach. Ich kann mir vorstellen, dass die Steuer gezwölftelt wird. Alles andere wäre ja nicht sachgerecht. Ich würde aber in jedem Fall der Behörde Bescheid geben, dass du unterjährig weg ziehst, falls das nicht automatisch geschieht

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Ergänzung: Eine Nachzahlung für dich selbst kannst du im Übrigen durch die Wahl der Steuerklasse 4 vermeiden, ABER: Dein Mann ist selbständig und führt deswegen ja keine LSt ab. Deswegen wird es bei ihm (und bei zusammenveranlagung auch bei dir) zu Nachzahlungen kommen, sofern vom Finanzamt keine Vorauszahlungen festgelegt worden sind.

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M.E. kannst du da leider nichts machen. Du musst den Job zumindest antreten und dann musst du halt sofort wieder kündigen unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist (steht im Vertrag).

Rede mal mit deinem anderen Arbeitgeber, ob du für die Tage frei bekommst. Denn Fakt ist auch, dass du beiden Arbeitgebern bescheid geben musst wegen der Eingruppierung der Steuerklasse (2. Job fällt in Steuerklasse 6). Also am besten gleich klären, bevor es Ärger gibt! Alles Gute und Liebe für dich

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Geh doch mal in den Apple-Store und probier eins aus! Ich persönlich bin Apple Fan und kann da keine Nachteile finden. Es handelt sich ja schließlich nicht um ein Notebook, wo das Betriebssystem wichtig wäre… Generell sind Apple-Produkte flüssiger und intuitiv zu bedienen. Das Geld lohnt sich, denn erfahrungsgemäß halten die Produkte auch länger

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Das kommt ein bisschen darauf an, ob dein Mann Gewinn oder Verlust macht.

Die Steuerklassen sind am Ende für die tatsächliche Steuerlast nicht entscheidend. Am Ende des Jahres funktioniert die Rechnung bei Zusammenveranlagung wie folgt (vereinfacht);

Summe eures Einkommens mal Steuersatz = Steuer

./. Vorauszahlungen (von deinem Mann und deine vom Arbeitgeber abgeführte LSt)

= Delta (je nachdem Zahllast oder Erstattung)

Am Ende musst du wissen, ob du lieber jetzt pro Monat mehr Netto vom Brutto hast und dafür ggf mit der Steuererklärung nachzahlen musst oder ob du jetzt monatlich auf etwas Lohn verzichtest und dafür am Ende die Nachzahlung geringer wird…Bei Steuerklassenwechsel musst du aber erst einmal nichts zurück zahlen. Das läuft dann ganz normal über deine Steuererklärung.

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Ja bist du, denn dein Vertrag beginnt ab 2.5. und du wirst ab diesem Datum auch zur SV angemeldet (Meldung u.a. an Krankenkasse, dass du nunmehr in einem Beschäftigungsverhältnis stehst). Die Krankheit hat damit nichts zu tun.

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Also ich würde sagen-offizieller Abbruch = Zeitpunkt der Exmatrikulation, also 31.3. Geh gegen das Bafög-Amt vor, leg einen Rechtsbehelf ein und sag, dass das Datum deines Studienabbruchs der 31.3. war. Das Jobcenter ist m.E. tatsächlich nicht zuständig, weil du noch bis Ende März eingeschrieben warst.

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Wenn du dir sicher bist, dass es nur 1 mal geblitzt hast und der hinter dir auch noch über die rote Ampel gefahren ist, dann wird wohl rein von der Logik her nur der Hintere geblitzt worden sein. Aber-keine Garantie auf die Antwort 😉 Ich drück dir die Daumen

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Ich wünsche dir alles Liebe! Alles wird gut. Wie schön, dass du für deine Zukunft trotzdem lernen möchtest. Das ist wirklich wichtig und vielleicht kannst du ja bald ausziehen. Seine Eltern sucht man sich leider nicht aus. Es ist auch okay, Hilfe anzunehmen. Leider sind solche Fälle wie deiner keine Seltenheit. Wichtig ist: Dich trifft keine Schuld. Du bist perfekt so, wie du bist und auch unglaublich stark! Denn sonst wäre dir die Schule und alles egal. Aber du kämpfst. Mach weiter so. Du wirst es schaffen! Ich schick dir eine Umarmung.

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Hallo,

bitte tu dir selbst einen Gefallen und melde den Fall beim Jugendamt. Gerade, dass du nicht mehr ihr Essen essen solltest ist eine Androhung einer Straftat. Und die reine Androhung ist auch schon strafbar. Bitte wende dich an das Jugendamt und Sorgentelefon oder an eine soziale Einrichtung wie die Diakonie. Du kannst dich auch ruhig an deinen Lehrer wenden. Du musst dich nicht schämen. Und wenn sich hier einer schämen sollte, dann wohl deine Mutter und nicht du!!! Und der Lehrer könnte dir vielleicht helfen, dir Unterlagen neu zu besorgen, die du zum Lernen brauchst. Du brauchst dringend Unterstützung, egal von wem. Und es sind nicht deine Fehler und du bist auch nicht für das Verhalten deiner Mutter verantwortlich!

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Ich würde den Kundenservice kontaktieren bzw Klarna informieren. Die Forderung des Stors, wo du eingekauft hast, wurde nämlich an Klarna verkauft. Das bedeutet, der Store bekommt das Geld von Klarna und du bekommst dein Geld von Klarna zurück. Gib an „Ware nicht erhalten“ bei Klarna und schon kümmern die sich darum…

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Hallo,

wie das in deinem Betrieb individuell geregelt ist, kann ich dir leider nicht sagen. Durchsuch doch mal das Intranet nach Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen und schau auch mal in deinen Arbeitsvertrag. Wenn nichts geregelt ist, hast du keine Wartezeit. Aber: Vertrag ist Vertrag. D.h. du bräuchtest einen Änderungsvertrag und das muss dein Arbeitgeber dir natürlich nicht gewähren. Ich würde dir ehrlich gesagt empfehlen, noch die 2 Monate Vollzeit zu gehen und irgendwie durchzuhalten denn in der Probezeit kann dir dein Arbeitgeber noch sehr einfach kündigen. Hast du denn Überstunden oder Urlaub, den du noch absetzen könntest? Wenn du es wirklich nicht mehr aushältst-dann rede mit deinem Arbeitgeber, dass du auf Dauer keine 40 Stunden leisten kannst und ob es möglich wäre, etwas weniger zu kommen. Am Ende musst du aber die Entscheidung treffen und ich finde, wenn man es ordentlich anspricht ist doch nichts dabei.

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Da du in Deutschland einen Wohnsitz hast, bist du hier unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig. D.h. du musst dein gesamtes Welteinkommen hier in Deutschland versteuern. Gleichzeitig wirst du auch in Österreich steuerpflichtig sein (ich nehme an, unbeschränkt). Dann zahlst du auch in Österreich Steuern für dein Welteinkommen. Da dies jedoch zu einer Doppelbesteuerung führen würde, gibt es ein DBA, was dieses verhindert. Das wird sich dann je nach Einzelfall unterscheiden, welcher Staat wo besteuert. Geh also damit bitte zu einem Steuerberater, der sich mit internationalen Steuerrecht auskennt (das wissen leider nicht alle bzw kennen die Problematik nur oberflächlich!)

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Guten Abend,

im Zweifel mit so etwas gern zum Anwalt gehen. Fakt ist aber, alles was im Grundbuch (Kataster) eingetragen ist, ist Ihr Privatgrundstück, mehr leider nicht. Wenn es keinem der Mieter gehört, ist es wohl öffentlich. Ich könnte mir aber vorstellen, dass zumindest ein ungehindertes Betreten und Befahren Ihres Grundstücks möglich sein muss. Aber wie gesagt, am besten damit zum Anwalt und ganz wichtig: von Anfang an Beweise sammeln. Fotos, Zeugen, usw

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Also grundsätzlich ist es total normal, erst im Folgemonat Geld zu bekommen. Schau bitte in deinen Vertrag, was dort geregelt ist. Die Betriebsvereinbarung wird Teil des Vertrages sein, weswegen sich dein Arbeitgeber auch hierauf beruft. Ich würde sie mir besorgen (z.B. im Intranet-da wirst du mit Sicherheit fündig).

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Hab überlesen, dass du getrennt bist, sorry.

Also so eine Aufteilung wird leider nicht funktionieren, da man ja die ganze Steuererklärung erstellt und dabei auch allgemeine Dinge kontrollieren und prüfen muss. Du könntest aber versuchen, etwas vorzubereiten, damit die StB nicht so viel Arbeit hat und es dann schneller geht (schau aber bitte vorher, ob nach Stundensätzen abgerechnet wird oder nach Gegenstandswerten). Ansonsten kannst du leider nichts machen, außer du machst sie natürlich selbst…

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Guten Abend,

entscheidend ist, ob du unterm Strich tatsächlich Kosten hattest oder nicht. Hat dir dein Arbeitgeber alle Kosten nachträglich erstattet, kannst du diese nicht als Werbungskosten geltend machen, da du ja faktisch keine Belastung hattest. So wie ich dich aber verstehe, wurden dir erst die Kosten erstattet und musstest diese dann wieder an deinen Arbeitgeber zurück zahlen. Ist das so, hast du ja am Ende eine Belastung (weil Kosten hängen geblieben sind). In dem Fall kannst du diese selbstverständlich als Werbungskosten geltend machen.

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