Getrennt lebend, er selbstständig, ich wieder angstellt, steuerklassenwechsel, SEINE uNTERSCRIFT??
Frage steht ja schon oben, Wir haben uns getrennt vor kurzem, ich war bisher im elternjahr was bald auslaufen würde und nun hab ich mir nen vollzeitjob gesucht um finanziell auf die eigenen beine wieder zu kommen. wir haben 2 kinder, eine bei ihm (6) und eine bei mir (9monate) ich werde jetzt in die Steuerklasse 3 wechseln zumindest noch dieses jahr brauch ich dazu seine Unterschrift?? also auch wenn er selbstständig ist?? LG
2 Antworten
Erstmal Kopf hoch und viel Erfolg! Aber im jahr der Trennung gelten die gewählten Steuerklassen III + V oder IV + IV weiter. EIn Wechsel in dieser Zeit ist nur mit der Unterschrift von beiden möglich
Im Jahr nach der Trennung, also zum 01.01. müssen beide in die St.Kl. I (ohne Kind) bzw. II (mit Kind). Ab dann dürfen Sie steuerlich alles alleine regeln und entscheiden
Für Ehepaare sind nur die Steuerklassenkombinationen 3 / 5 und 4 / 4 möglich. Trennt sich ein Ehepaar im Laufe eines Kalenderjahres, bleibt die gewählte Steuerklassenkombination noch bis zum 31.12. des Jahres erhalten.
Erst ab dem 1. Januar des Folgejahres werden beide Ehepartner steuerrechtlich so behandelt, als wären sie Singles. Dies hieße dann ganz konkret, dass sie in die Steuerklasse 1 eingeordnet werden.
Sollten aus der Ehe Kinder hervorgegangen sein, erhält derjenige Ehepartner, dem die Kinder zugesprochen werden, die Steuerklasse 2
Dazu brauchst Du keine Unterschrift des Ex-Mannes