Getrennt lebend, er selbstständig, ich wieder angstellt, steuerklassenwechsel, SEINE uNTERSCRIFT??

2 Antworten

Erstmal Kopf hoch und viel Erfolg! Aber im jahr der Trennung gelten die gewählten Steuerklassen III + V oder IV + IV weiter. EIn Wechsel in dieser Zeit ist nur mit der Unterschrift von beiden möglich

Im Jahr nach der Trennung, also zum 01.01. müssen beide in die St.Kl. I (ohne Kind) bzw. II (mit Kind). Ab dann dürfen Sie steuerlich alles alleine regeln und entscheiden

Für Ehepaare sind nur die Steuerklassenkombinationen 3 / 5 und 4 / 4 möglich. Trennt sich ein Ehepaar im Laufe eines Kalenderjahres, bleibt die gewählte Steuerklassenkombination noch bis zum 31.12. des Jahres erhalten.

Erst ab dem 1. Januar des Folgejahres werden beide Ehepartner steuerrechtlich so behandelt, als wären sie Singles. Dies hieße dann ganz konkret, dass sie in die Steuerklasse 1 eingeordnet werden.

Sollten aus der Ehe Kinder hervorgegangen sein, erhält derjenige Ehepartner, dem die Kinder zugesprochen werden, die Steuerklasse 2

Dazu brauchst Du keine Unterschrift des Ex-Mannes