Ergänzung: Eine Nachzahlung für dich selbst kannst du im Übrigen durch die Wahl der Steuerklasse 4 vermeiden, ABER: Dein Mann ist selbständig und führt deswegen ja keine LSt ab. Deswegen wird es bei ihm (und bei zusammenveranlagung auch bei dir) zu Nachzahlungen kommen, sofern vom Finanzamt keine Vorauszahlungen festgelegt worden sind.

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Das kommt ein bisschen darauf an, ob dein Mann Gewinn oder Verlust macht.

Die Steuerklassen sind am Ende für die tatsächliche Steuerlast nicht entscheidend. Am Ende des Jahres funktioniert die Rechnung bei Zusammenveranlagung wie folgt (vereinfacht);

Summe eures Einkommens mal Steuersatz = Steuer

./. Vorauszahlungen (von deinem Mann und deine vom Arbeitgeber abgeführte LSt)

= Delta (je nachdem Zahllast oder Erstattung)

Am Ende musst du wissen, ob du lieber jetzt pro Monat mehr Netto vom Brutto hast und dafür ggf mit der Steuererklärung nachzahlen musst oder ob du jetzt monatlich auf etwas Lohn verzichtest und dafür am Ende die Nachzahlung geringer wird…Bei Steuerklassenwechsel musst du aber erst einmal nichts zurück zahlen. Das läuft dann ganz normal über deine Steuererklärung.

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