Steuernachzahlung bei Minijob?
Mein Freund hat einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob. Vor einem Jahr nahm er einen Minijob an, bei dem er 60 Euro verdiente. Kurz darauf nahm der einen zweiten Minijob an, bei dem er 370 Euro verdient. Leider hat ihm niemand gesagt, dass der zweite Minijob steuerpflichtig ist, bis sich plötzlich vor ein paar Tagen die Knappschaft beim Arbeitgeber des zweiten Minijobs gemeldet hat und er so zum ersten Mal davon erfuhr. Den ersten Minijob hat mein Freund sofort gekündigt, so dass er jetzt nur noch einen Minijob hat.Meine Frage:Muss mein Freund jetzt die nicht bezahlten Steuern zurückzahlen? Vielen Dank für eine Rückmeldung!
2 Antworten
Hallo,
wenn es einen Hauptjob gibt, ist nur der erste Minijob einer. Der zweite ist steuer-und SV-pflichtig. Hier scheint vor allem ein Problem beim 2.Arbeitgeber zu liegen, der sich nicht erkundigt hat.
Zunächst wird der 2.Arbeitgeber die Steuern und Beiträge nachzahlen müssen. Und der wird versuchen, sich das wiederzuholen.
Viel Glück
Barmer
Danke für Deine Antwort! Kann er sich das bei meinem Freund wiederholen? Er könnte das erst mal gar nicht zurückzahlen.
Hallo,
wenn man einen Hauptjob hat, gelten die besonderen Regelungen nur für den 1. Minijob. Der 2. Minijob wird so ähnlich beurteilt, als ob man im Hauptjob Überstunden gemacht hätte. Im 2. Minijob sind somit vom Arbeitnehmer auch Beitragsanteile zur Kranken-, Pflege und Rentenversicherung zu entrichten. Von der Rentenversicherung kann man sich nicht befreien lassen.
Der Arbeitgeber des 2. Minijobs hat sich über die Jobsituation des Arbeitnehmers zu vergewissern. Wenn er das unterlassen hat, darf nur für 3 Monate noch die Arbeitnehmerbeiträge rückwirkend vom Arbeitnehmer fordern (§ 28 SGB IV). Hat der Arbeitnehmer falsche Angaben gemacht, darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer noch für den gesamten Zeitraum die Arbeitnehmeranteile fordern.
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen nicht an.
Gruß
RHW
Dann hat der Arbeitgeber bei der Beurteilung des Minijobs einen Fehler gemacht (vielleicht der erste Mitarbeiter mit zwei Minijobs?). Wenn der Arbeitgeber kein Schriftstück hat, in dem der Arbeitnehmer weitere Minijobs verneint, geht es nur um die letzten 3 Monate. Wenn der Arbeitgeber in den 3 Monaten nach Beendigung des anderen Minijobs nichts unternimmt, darf er gar keine Beiträge mehr nachfordern.
Tipp: Es geht hier um eine Nachforderung von Beiträgen. Eine Rückforderung kann es nur geben, wenn bereits eine Zahlung erfolgt ist, die jetzt rückgängig gemacht werden soll..
Gern geschehen!
Beim Steuerrecht (unterbliebener Lohnsteuerabzug) kenne ich mich nicht aus.
Herzlichen Dank für Deine Antwort! Die Minijobs waren allen Beteiligten bekannt, deshalb verstehe ich einfach nicht, wieso dieses Problem plötzlich nach einem Jahr auftaucht...