Wie viel Geld erhalte ich zurück bei einer Absetzung des Zweistudiums?
Hallo zusammen, ich will ein Zweitstudium beginnen neben dem Beruf an einer privaten FH. Dieses will ich in einem Stück bezahlen und dann als Werbungskosten komplett absetzen. Das Studium kostet mich 10.500 €. Die eigentliche Frage ist nun: Wie viel werde ich zurückbekommen? Woran ist das gekoppelt? Jetzt mal ganz abgesehen davon, was man sonst so absetzt: Erhält man ein Prozentsatz wieder? Oder alles gesamt, bis zu der Höhe wie ich in einem Jahr Lohnsteuer bezahle? Angenommen ich bezahle 11.000 € Lohnsteuer im Jahr - würde ich dann 10.500 € komplett vom Staat zurück bekommen? Oder wovon hängt das ab? Das ich absetzen darf, weiß ich. Ich will nur wissen wie viel ich hinter her wieder kriege, denn das ist ja nicht mal gerade Portokasse. LG und Danke!
1 Antwort
Werbungskosten (die über dem Pausch-Betrag von 1000€ p.a. liegen) reduzieren Deinen zu versteuerndes Einkommen. Am Beispiel:
bei einem zu versteuerndem Einkommen von 40.000€ (nach Abzug der Werbungskostenpauschale und Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben) hat man ca. 9.500€ (ink. Soli ohne Kirchensteuer) Steuern zu zahlen
wenn nun 10.500€ Werbungskosten abgezogen werden, so reduziert sich das zu versteuernde Einkommen von 40.000€ auf 30.500 (weil 1000€ Pauschale). Nun wird von diesen 30.500 die Steuer berechnet und das ergibt hier ca. 5.750€ zu zahlende Steuer (ink. Soli ohne Kirchensteuer)
die Differenz beträgt in diesem Falle also ca. 9.500 - 5.750 = 3.750€ weniger Steuern
Es hängt also von Deinem persönlich (Grenz)Steuersatz ab:
- Maximal 42% plus Soli werden von zusätzlichen Ausgaben/Werbungskosten wieder per Steuererklärung erstattet, wenn das zu versteuernde Einkommen über 53.000€ liegt.
- bzw. 45% plus Soli wenn das zu versteuernde Einkommen über 250.000€ liegt.
- darunter zahlt man weniger (Einkommens)Steuer, folglich wird auch nur diese erstattet. Das nennt sich dann Steuerprogression
- Da normalerweise die Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber abgeführt wird, erhält man bei hohen Werbungskosten nach der Steuererklärung eine Steuerrückzahlung
Sehr anschauliche und gut erklärte Antwort. DH!
Leider wird sie die Fragestellerin etwas enttäuschen, aber das liegt am Steuertarif. Vielleicht noch eine Ergänzung: sie könnte für die im Kalenderjahr glaubhaft gemacht anfallenden Studienkosten einen Freibetrag für die Lohnsteuer eintragen lassen, so dass die Steuererstattung schon unterjährig erfolgt. Das Lohnsteuerermäßigungsverfahren ist hier umfassend erklärt:
https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/L/Lohnsteuerermaessigungsverfahren.html