Steuerklassenaufteilung während Schwangerschaft und wenn Kind da ist. Wie regeln?

3 Antworten

Wenn deine Frau weniger als 2800 netto hat, solltet ihr sofort die Änderung beantragen. Ist selbst dann noch Glücksache, ob es reicht. Je nach Geburt...

Danach klar ändern, damit ihr erstmal mehr Geld habt. Am Ende macht es nach der Steuererklärung jedoch gar keinen Unterschied. Wirklich nur fürs Elterngeld.

Natürlich auch bedenken, ob du Elterngeld beziehen wirst.

Und wann die Änderung zu stkl. 3 für dich kommen sollte, hängt davon ab, ob deine Frau angestellt, verbeamtet oder selbständig ist.

Bezüglich des Elterngeldes dürfte es zeitlich knapp werden, noch 6 Monate mit der neuen LSK vor dem Mutterschutz zu erreichen.

Dann dürfte der Mutterschutz wohl erst im Dezember beginnen, wenn ich richtig rechne und Euer Antrag noch im Juni gestellt wird.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiZl-K3luOGAxWXiP0HHTN8Df4QFnoECCQQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.daselterngeld.de%2Felterngeld%2Fsteuerklassenwechsel-und-elterngeld%2F%23%3A~%3Atext%3DDie%2520Steuerklasse%2520musst%2520Du%2520sp%25C3%25A4testens%2Cum%2520Euer%2520Elterngeld%2520zu%2520erh%25C3%25B6hen.&usg=AOvVaw33Q43iqFibE65408UktmYM&opi=89978449


Andri123  18.06.2024, 00:52

Korrektur: Der Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, gehört gar nicht zum Bemessungszeitraum. Und es zählt die letzte und überwiegende LSK im Bemessungszeitraum.

Also müsste man wohl bereits mit dem Monat vor dem Mutterschutz auf mindestens 6 Monate mit LSK III kommen. Also dürfte der Mutterschutz frühestens im Januar beginnen.

In Bezug auf die Steuern:

Sowas von egal, denn egal welche Steuerklassen vorliegen, ihr zahlt immer die selben Steuern.

Es geht lediglich darum, ob ihr zunächst einmal mehr ausgezahlt bekommt, mit dem Risiko Steuern nachzuzahlen, oder halt umgekehrt!

Glattgezogen wird das letztendlich mit der Steuererklärung!