Steuererstattung-Auswirkung auf Kinderzuschlag?

1 Antwort

Hallo, es zählen auch einmalige Einnahmen, wie die Steuerrückerstattung zum Einkommen, welches anzugeben ist. Wenn Sie also im Monat X eine Rückerstattung der Lohnsteuer erhalten, ist diese im gleichen Monat anzurechnen. Evtl.ist die Höchstgrenze damit überschritten, dieses müsste jedoch im Einzelnen nachgerechnet werden.

Eine Anrechnung darf jedoch nur in dem Monat erfolgen, in dem Ihnen das Geld zugeflossen ist. Eine pauschale Rückforderung sämtlicher Zuschläge ab Monat X haben Sie nicht zu befürchten. mfg K.