Roller geklaut und betrunken mit Sozius gefahren.?

2 Antworten

Kommt darauf an, was Du mit geklaut meinst!

Hast Du fahrlässig/grob fahrlässig gehandelt, den Schlüssel also für jederman zugänglich irgendwo abgelegt, dann könnte man Dich belangen, ja.

Strafe:

Kommt darauf an, wie alt Dein Kollege ist, von wegen Jugendstrafrecht ja oder nein.

Und wenn nichts weiter passiert ist, kann man eine Bewährungsstrafe gänzlich ausschließen.

Wenn dir dein Roller geklaut worden ist , egal von wem , mußt du zur Polizei und Anzeige wegen Diebstahl erstatten .

Woher ich das weiß:Recherche