Wochenendschicht im Callcenter: Anspruch auf Zuschlag??

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Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben entgegen einer landläufig verbreiteten Mei­nung keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag zur Arbeitsvergütung. Ein solcher An­spruch folgt auch nicht aus dem Arbeitszeitgesetz. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 11.01.2006 nochmals bestätigt (Az.: 5 AZR 75/05).

Sonntagszuschläge gibt es also nur bei entsprechender Betriebsvereinbarung oder entsprechendem Tarifvertrag.