Wochenendschicht im Callcenter: Anspruch auf Zuschlag??
Wenn man auch am Sonntag arbeiten muss, hat man dann einen Anspruch auf einen Sonntagszuschlag? Wenn ja, wie hoch ist der? Oder gibt es das nur bei Tarifverträgen?
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Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben entgegen einer landläufig verbreiteten Meinung keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag zur Arbeitsvergütung. Ein solcher Anspruch folgt auch nicht aus dem Arbeitszeitgesetz. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 11.01.2006 nochmals bestätigt (Az.: 5 AZR 75/05).
Sonntagszuschläge gibt es also nur bei entsprechender Betriebsvereinbarung oder entsprechendem Tarifvertrag.