Rettungssanitäter Unterhalt?
Folgende Frage: aktuell mache ich ein FSJ in einem Krankenhaus. Da dieses bald endet, muss ich natürlich darüber nachdenken, wie es danach weitergeht. Jetzt hatte ich mir überlegt, die drei Monate zur Rettungssanitäterin zu machen und mich anschließend, da ich so kurzfristig keinen Ausbildungsplatz für den NotSan bekam, für den NotSan zu bewerben. Da der RS meine erste Ausbildung wäre, würde für die 3 Monate ja noch der Unterhalt gezahlt werden, jedoch für die anschließenden 3 Jahre zum NotSan nicht mehr. Stimmt das? Bzw ist es dann schlau den RS vor dem NotSan zu machen oder einfach auf einen NotSan Platz zu warten?
1 Antwort
Rettungssanitäterin ist kein anerkannter Ausbildungsberuf, sondern nur als eine Stufe zum Notfallsanitäterin (früher: zur Rettungsassistentin) zu sehen. Natürlich kannst Du mit dieser "Ausbildung" eine Anstellung bekommen, aber das ist kein offiziell anerkannter Ausbildungsberuf.
Daher würde ich davon ausgehen, dass der Unterhalt für Dich endet, wenn die NotSan Ausbildung beendet ist.
Der Vorteil der RS-Ausbildung ist der, dass Du dann bereits im Rettungsdienst arbeiten kannst und ggf. eine Stelle mit Teilzeitausbildung zum NotSan über den jeweiligen Träger (DRK, ASB, JUH, Malteser, Feuerwehr, etc.) bekommen kannst.