Steuererklärung Pflicht bei Eheleuten mit Steuerklasse 3 und Minijob?
Ist es Pflicht eine Steuerklärung abzugeben, wenn ein Ehepartner die Steuerklasse 3 hat und der andere einen Minijob? Wenn ich es richtig verstanden habe, wären wir nur dann verpflichtet, wenn der andere Ehepartner auf Steuerklasse 5 abgerechnet worden wäre? Oder hab ich das falsch verstanden? Möchte auf Nummer Sicher gehen und hoffe, es kennt sich jemand damit aus und kann mir mein Anliegen beantworten.
2 Antworten
Wenn ich es richtig verstanden habe, wären wir nur dann verpflichtet,
wenn der andere Ehepartner auf Steuerklasse 5 abgerechnet worden wäre?
Damit hast du § 46 (2) Nummer 3a EStG gut auf den Punkt gebracht.
Hallo,
das liegt daran, dass der andere Partner, der gar nicht arbeitet oder einen pauschal versteuerten Minijob ausübt, automatisch der Steuerklasse V zugewiesen wird.
Mit der Kombi 3/5 muss deshalb eine Steuererklärung abgegeben werden.
Nicht ? Habe jetzt deinen u.g. Paragrafen nicht nachgeschlagen...... Schau ich später mal.
Ich meinte bislang, dem nicht arbeitenden Partner wird " fiktiv " die 5 zugeordnet und somit wäre die EstE Pflicht.
hm..... :-(
nee, eben nicht.
Der nicht "auf Lohnsteuerkarte arbeitende" Ehegatte hat eben keine Steuernummer.
Ok .....? Ich will es euch dann mal glauben ! Bin doch lernwillig ! ;-)
Nein. Wer nicht als Arbeitnehmer arbeitet, kann auch keine Lohnsteuerklasse haben.
Das ist wie beim Erben: Wer nicht erbt, hat auch keine Erbschaftsteuerklasse.
Oder Gegenstände, die keine Autos sind, haben auch keine Kfz.-Steuerklasse.