Steuererklärung nach Rückzug aus dem Ausland?
Hallo werte community,
folgende Situation: ich habe 2017 bis Anfang Juni in den USA gelebt und auch dort meinen Wohnsitz gehabt (doppelte Staatsbürgerschaft). Für mein dortiges Einkommen (Anstellung) habe ich dort auch eine Steuererklärung gemacht & Steuern bezahlt.
Nun will ich für den restlichen Zeitraum von 2017 - mit meiner Rückkehr habe ich auch mich hier in D wieder angemeldet und meinen Wohnsitz verlegt - meine Einkommensteuererklärung für die bis Jahresende erzielten Einkünfte bei meinem deutschen Arbeitgeber abgeben. Wie muss ich bzgl.dem in den USA erzielten und dort versteuertem Einkommen verfahren? Es gibt überall Tipps und Ratschläge für den Fall dass man im Ausland arbeitet, aber in D weiterhin gemeldet ist, jedoch für meinen Fall finde ich irgendwie nichts...
Besten Dank im Voraus für die Antworten! :)
1 Antwort
Dein Fall ist ein so genannter Zuzugsfall, der erst einmal mit DBA nichts zu tun hat.
Deine amerikanischen Einkünfte (Einnahmen minus Werbungskosten) sind auf der Anlage WA-ESt in den Zeilen 4 bis 6 einzutragen.
Die Einkunftsermittlung ist auf einer gesonderten Anlage (selbst ermitteln) der Steuererklärung beizufügen.
Hallo Enno, danke für Deine Antwort. Ich verstehe Deinen Unmut ehrlich gesagt nicht ganz.
Es ist mehr als ein Zuzugsfall.
Aber damit lass ich euch gern allein. Ich werde hier nicht übernehmen.
Erstens fehlen hier Daten und zweitens sehe ich dank des Betreibers eh keine Reaktion hier.