Steuererklärung nach Rückzug aus dem Ausland?

1 Antwort

Dein Fall ist ein so genannter Zuzugsfall, der erst einmal mit DBA nichts zu tun hat.

Deine amerikanischen Einkünfte (Einnahmen minus Werbungskosten) sind auf der Anlage WA-ESt in den Zeilen 4 bis 6 einzutragen.

Die Einkunftsermittlung ist auf einer gesonderten Anlage (selbst ermitteln) der Steuererklärung beizufügen.

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do


EnnoWarMal  18.02.2018, 14:45

Es ist mehr als ein Zuzugsfall.

Aber damit lass ich euch gern allein. Ich werde hier nicht übernehmen.

Erstens fehlen hier Daten und zweitens sehe ich dank des Betreibers eh keine Reaktion hier.

Petz1900  18.02.2018, 16:09
@EnnoWarMal

Danke fürs Alleinlassen.

Oder anders genannt: Drücken vor der Verantwortung.

CmdrJk 
Beitragsersteller
 18.02.2018, 17:41
@EnnoWarMal

Hallo Enno, danke für Deine Antwort. Ich verstehe Deinen Unmut ehrlich gesagt nicht ganz.