Steuerbescheid vorläufig, aber kommt das Geld und wenn ja "wann"?
Moin,
ich habe einen Steuerbescheid erhalten der nach §165 Abs 1 Satz 1&2 teilweise vorläufig ist.
Weiter unten steht dann, dass das Guthaben auf mein Konto überwiesen wird.
Ich hab mal versucht, mich durch die Paragraphen zu lesen und es scheint, dass die Summe der Erstattung sich auf eben jene vorläufigen Punkte stützt.
Nun frag ich mich natürlich, wann das Geld ausgezahlt wird.
Warten die damit, bis es vollkommene Sicherheit gibt oder zahlen die nun aus und ich muss es mit Pech zurückzahlen?
Danke schonmal :)
2 Antworten
ALLE Bescheids sind in gewissen Punkten vorläufig, dabei geht es vor allem um Sachverhalte, die vor dem Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht anhängig sind. Diese Sachverhalte sind im Erläuterungsteil auch alle erklärt, es kann durchaus sein, dass keiner davon auf Sie zutrifft.
Die Erstattung ist oft schon vor dem postalischen Zugang des Bescheids auf dem Konto, haben Sie schon mal nachgesehen?
Ja. Diesen Grund für die Vorläufigkeit hätten Sie vielleicht gleich nennen sollen...
Anfangsverluste bei Aufnahme einer Selbständigkeit sind normal znd werden durchaus toleriert, es wird aber entweder ein Totalgewinn (über den gesamten Zeitraum des Bestehes des Betriebs) erwartet oder dass Sie wenn sich dauerhaft Verluste ergeben die Konsequenzen ziehen -, den Betrieb also umstrukturieren oder schließen. Wie lange sich das Finanzamt andauernde Verluste ansieht, hängt von der Art des Betriebes ab.
Gut, dass ich das vorherr nicht gesagt hab liegt daran, dass ich dachte, die Benennung der Paragraphen wäre genau genug (kenn mich da ja nicht aus, deswegen frage ich ja).
Frage ist dennoch, ob die Summer überwiesen wird und ich diese ggf zurückzahlen muss oder ob die bis zur endgültigen Klärung einbehalten wird.
Danke aber schonmal für die bisherigen Erläuterungen.
Sorry, mir wurde der Punkt als Komma angezeigt, weswegen ich die Antwort nicht als solche Identifiziert hab.
Vielen lieben Dank, positive Bewertung folgt.
Teilweise vorläufig bedeutet fast immer, dass es in einzelnen Punkten zur Zeit einen Prozess beim BFH gibt, oder gar beim BVerfG und daher eine Änderung möglich wäre.
Du bekommst Das Geld so ausgezahlt wie im Bescheid errechnet.
Wenn sich was ändert (wir wissen nicht auf welcher Teil des Bescheides, oder welche Berechnung sich die Vorläufigkeit bezieht), gibt es mehr Geld, oder es wird eine Rückzahlung angefordert.
Vielen herzlichen Dank.
Bei mir ist es halt wohl deswegen, weil ich zwei Jahree in Folge Verluste hatte.
Aber wenn das so abläuft, dann ist das sehr beruhigend.
Nachgeschaut hab ich schon.
Noch ist kein Geld da.
Allerdings war die Post auch recht schnell.
Donnerstag kam die Mail (ohne dass in ELSTER was zu sehen gewesen wäre) und Samstag war der Brief schon da.
Bei mir steht bei den Gründen halt, dass meine Gewinnerzielungsabsicht nicht eindeutig beurteilt werden konnte, weswegen ich die Frage gestellt habe.
Ist die Ihrige Antwort dahingehend zu interpretieren, dass die Überweisungen trotz der Vorläufigkeit angestoßen werden und ich ggf im schlimmsten Falle rückzahlen muss??