Erwerb einer Eigentumswohnung in Berlin ausschließlich zur gelegentlichen Eigennutzung durch mich als Steuerausländer?
Ich lebe seit Jahrzehnten in den USA und habe doppelte Staatsbürgerschaft (deutsch/amerikanisch). Meine Einkünfte beziehe ich nur in den USA, bin also in Deutschland Steuerausländer. Nach dem Tod meiner Mutter verkaufte ich voriges Jahr das von ihr ererbte Haus (was steuerlich problemlos war, da der Erlös in beiden Ländern unter den jeweiligen Erbschaftsfreibeträgen lag).
Ich möchte diesen Betrag nun in eine Eigentumswohnung in Berlin investieren, diese jedoch auf keinen Fall vermieten, sondern lediglich zur gelegentlichen Eigennutzung (ein bis drei Monate im Jahr) zur Verfügung haben, während ich meinen bisherigen Wohnsitz in den USA beibehalte. (Ich bin seit kurzem im Ruhestand.)
Eine Anmeldung als Zweitwohnung wäre nicht möglich, da ich in Deutschland keine Erstwohnung habe. Und eine Anmeldung als Hauptwohnung wäre für mich als deutschen Staatsbürger zwar per se problemlos, würde mich allerdings gleichzeitig auch in Deutschland mit meinem Gesamteinkommen steuerpflichtig machen und trotz Doppelbesteuerungsabkommen meine Situation unnötig verkomplizieren. (Wie gesagt, mein Einkommen stammt ausschließlich aus amerikanischen Quellen.)
Frage: Geriete ich mit einer nur gelegentlich selbstgenutzten, doch nie untervermieteten -- also neun bis elf Monate im Jahr leerstehenden -- Berliner Eigentumswohnung evtl. in behördlichen Konflikt wegen "Zweckentfremdung"?
2 Antworten
1. Die Anmeldung als Hauptwohnsitz generiert keine Steuerpflicht in Deutschland, wenn ausschließlich ausländisches Einkommen bezogen wird. Das ist hier anders als in den Staaten.
2. Wenn die Wohnung nur selbst genutzt wird gibt es überhaupt keine Probleme, jedenfalls nicht in D.
3. Vielleicht erhebt Berlin eine Zweitwohnungsteuer, da könnte evtl. ein wenig Steuer anfallen
- Doch. Die amerikanischen Einkünfte dürften allerdings unter den Progressionsvorbehalt fallen (muss im Einzelnen geprüft werden). Und da die deutschen Einkünfte = Null sind, bleibt auch der Progressionsvorbehalt bei Null.
- Richtig.
- Ja, wird in Berlin erhoben. Aber der Fragesteller hat ja dann keine Zweitwohnung.
Hier ist die Aussage des Berliner Mietvereins:
11. Sind Ausländer steuerpflichtig?Die Zweitwohnungsteuer wird nicht von Personen erhoben mit
Nebenwohnung in Berlin und mit Hauptwohnung im Ausland; denn die einzige Wohnung im Inland einer Person mit überwiegendem Aufenthalt im Ausland wird melderechtlich als Hauptwohnung erfasst.
@Herr WarMal:
1. nein. Ich schrieb: "wenn ausschließlich ausl. Einkommen generiert wird"
Du willst eine Wohnung kaufen, die neun bis elf Monate, realistisch wahrscheinlich mehr elf bis zwölf Monate im Jahr leer steht? Unabhängig von der (a)sozialen Komponente: zwölf Monate Hausgeld, Grundsteuer, Heizung, Reparaturen, Einzug in eine heruntergekommene Wohnung (oder doch Putzfrau, die wenigstens alle zwei Wochen kommt) und was man sonst so hat für einen Monat dort wohnen.
Ergibt nach Adam Rise: Schwachsinn! Auch ohne dass sich irgendwelche Erben die Wohnung teilen müssen. Für die 2,50 € je qm im Monat Hausgeld und den (kalkulatorischen) Zins auf den Kapitaleinsatz (rechne spaßeshalber einfach mal 2 % auf den Kaufpreis) kannst du wahrscheinlich jedes Jahr bei vergleichbarer Raumgröße einen Monat im Adlon absteigen. Mit Frühstück!
Und das natürlich ohne dich nach einem Jahr über die (musst du doch selbst merken) blöde Idee zu ärgern und ohne das erdulden zu müssen, was sich eine Stadt mit Wohnungsmangel für Leute, die wie du hirnlos eine Wohnung kaufen, die fast vollständig leer steht, einfallen lässt.