Hallo
Ich möchte fragen, ich bin Syrer , und mein Freund ist es auch, und vor 3 Jahren habe ich in Deutschland ein Kind zur Welt gebracht und er hat ein Geburtsregister erhalten(nicht Geburtsurkunde), und weil der Reisepass des ursprünglichen Landes abgelaufen war, wurde es in das geschrieben Geburtseintragung meines Sohnes, Namensführung nicht nachgewiesen.
Jetzt, nach einigen Jahren, haben wir die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten und einen deutschen Pass beantragt. Aufgrund dieses Problems mit der Namensführung konnte mein Sohn kein pass haben ,und die Frau von Bürgeramt hat uns gesagt, dass zum Amtsgericht gehen sollte. Ich weiß nicht, was ich tun soll, zumal wir aufgrund des politischen Asyls keinen gültigen Reisepass erhalten können. Kann ich nach Erhalt der deutscher Staatsbürgerschaft problemlos eine Geburtsurkunde beantragen?
Ich hoffe, dass hier jemand meine Frage beantwortet und danke Ihnen im Voraus