KAP und KAP-INV (ETFs und Aktien, Ausländische Broker)?

2 Antworten

Wie schon @Petz1900 geschrieben hat, das wird nicht per Ferndiagnose funktionieren, schon gar nicht, ohne die Papiere zu kennen. Evtl. könntest Du zu einer VLH gehen. Ruf mal an.

https://www.vlh.de/

Ich muss zwar keine KAP-INV ausfüllen, aber soweit mir bekannt ist "muss" man bei entstandenen Verlusten gar nichts ausfüllen.

Grundsätzlich würde ich ohnehin niemals zu einem ausländischen Broker gehen. Den Grund bemerkst Du gerade selbst. Hier bekommt man wenigstens zwingend eine Jahressteuerbescheinigung.

KAP-INV ist eine der Mysterien des deutschen Steuerrechts, noch jedenfalls.

Ich glaube kaum, dass hier jemand per Ferndiagnose eine Ausfüllhilfe bieten kann.

Eigentliche sollte der ausl. Broker eine Ausfüllhilfe nach deutschem Recht anbieten, größere tun das jedenfalls.