Sicherungshypothek?
Guten Tag,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Mein Schwiegervater ist letztes Jahr verstorben. Er hat drei Kinder und eine nun Witwe hinterlassen.
Er hat vor knapp 20 Jahren eine Sicherungshypothek in Höhe von damals noch 20000 DM im Grundbuch eintragen lassen, da er damals eine seiner Töchter auf Drängen dieser auszahlen sollte. Ausbezahlt wurde der Anteil des Vaters vom Haus und der schon früh vetstorbenen Mutter zweier dieser drei Kinder. Er hat die Tochter definitiv ausbezahlt, doch scheinbar keine Löschung der Hypothek veranlasst und sie auch nicht vom Erbe ausgeschlossen.
Diese Tochter nimmt nun natürlich ihr Erbe an und somit das Geld was vom jetzt anstehend Hausverkauf da sein wird.
Meine Frage nun. Ist das denn rechtens? Und bekommt sie tatsächlich auch Geld die 20000 DM (scheinbar knapp 10000 €) von der Sicherungshypothek zusätzlich?
Danke
1 Antwort
Lisa
Der Erbanspruch einer Tochter wurde vor ca. 20 J. durch eine Zahlung von DM 20.000,.-- abgefunden. Wurde dieser Vorgang beweissicher schriftlich festgezurrt?
Ich verstehe nicht, was dies mit einer Sicherungshpothek zu tun haben soll..
Hatte fragl. Tochter zur Sicherung ihres Anspruchs am Nachlass einen Titel erwirkt und daraufhin eine Sicherungshypothek im Zwangswege eintragen lassen?
Wurde seinerzeit vergessen, diese Hyp. nach Befriedigung der Tochter im Grundbuch löschen zu lassen?
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